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Mittwoch, 4. Mai 2016

Bankschließfächer werden zukünftig zentral erfasst und gemeldet Deutsche Behörden planen die Einführung einer zentralen Meldestelle für Bankschließfächer. Analog zu deutschen Bankkonten wären dann bestehende Bankschließfächer und Zugangsberechtigungen, also Schließfachvollmachten, auf Knopfdruck elektronisch abrufbar. Ein weiterer denkbarer Schritt wäre die Deklaration und Erfassung von Schließfachinhalten, was den Schutz der Privatsphäre zusätzlich ganz erheblich einschränken würde. Aus diesem Grunde müssen Sie heute bereits Alternativen zu deutschen Bankschließfächern suchen.

Das Bankschließfachgeheimnis wird abgeschafft!

von Markus Miller (Gastbeitrag)
Liebe Leserinnen und Leser,
das Bankgeheimnis gehört mittlerweile der Vergangenheit an. Das gilt auch für Ihre Bankverbindungen im Ausland. Spätestens ab dem Jahr 2018 wird weltweit ein automatischer Austausch von Kontodaten erfolgen. Gleichzeitig wird die Anonymität von Bargeld zunehmend eingeschränkt: durch gesetzliche Barzahlungsbegrenzungen oder sogar Bargeldverbote. Selbst die Abschaffung des 500-Euro-Scheins wird mittlerweile geprüft. Die Sparzinsen in Europa wurden schon abgeschafft, erste Negativzinsen eingeführt
Inhalte von Bankschließfächern sind heute das letzte noch bestehende Bankgeheimnis!
Inhalte von Bankschließfächern sind bislang noch geheim. Das wird sich aber ebenfalls ändern. Der Staat plant für die Zukunft eine zentrale Abrufstelle als Sammeldatenbank für Bankschließfächer. Griechenland hat uns vor Augen geführt, wie schnell Schließfächer bei Banken blockiert werden können.
Eine zunehmende Anzahl von Bürgern hat seit der Finanzkrise in mobile Wertgegenstände investiert wie beispielsweise Goldbarren, Münzen, Diamanten, Schmuck oder edle Anlageuhren. Ebenso werden zunehmend Bargeldbestände und Fremdwährungen in physischer Form zu Hause oder in Bankschließfächern verwahrt.
Rekordwert: 167.000 Wohnungseinbrüche im Jahr 2015
Eine aktuelle Umfrage unter Banken und Sparkassen in Deutschland verdeutlicht, dass die Nachfrage nach Bankschließfächern so groß ist wie selten zuvor. Dafür gibt es zwei ganz wesentliche Hauptgründe: der Vertrauensverlust in die Stabilität der Banken und in das bestehende Finanzsystem in Kombination mit der aktuellen Nullzinspolitik der EZB sowie die massiv steigenden Zahlen von Wohnungseinbrüchen.
Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist im abgelaufen Jahr erneut deutlich angestiegen und hat einen neuen Rekordwert erreicht. Sie erhöhten sich nach den Erhebungen der Polizeilichen Kriminalstatistik im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent auf rund 167.000 Delikte.
Deutsche Bankschließfächer sind heute bereits eingeschränkt im Schutz der Privatsphäre
Bankschließfächer werden in Deutschland derzeit noch relativ diskret behandelt. Dennoch muss Ihnen bewusst sein, dass Sie sich auch mit Ihrem privaten Schließfach im EU-Bankensystem befinden.
Bereits heute besteht bei Deutschen Banken eine Buchführung über bestehende Schließfächer. Zahlreiche Banken erheben beispielsweise Daten über jeden Besuch des Schließfachs. Dabei werden die berechtigte Person, das Datum, die Uhrzeit und die Besuchsdauer festgehalten. Darüber hinaus gibt es gesetzliche Meldepflichten für Schließfächer im Todesfall. Stirbt der Inhaber eines Schließfachs, sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, die Existenz an das Finanzamt zu melden.
Bankschließfächer werden zukünftig zentral erfasst und gemeldet
Deutsche Behörden planen die Einführung einer zentralen Meldestelle für Bankschließfächer. Analog zu deutschen Bankkonten wären dann bestehende Bankschließfächer und Zugangsberechtigungen, also Schließfachvollmachten, auf Knopfdruck elektronisch abrufbar.
Ein weiterer denkbarer Schritt wäre die Deklaration und Erfassung von Schließfachinhalten, was den Schutz der Privatsphäre zusätzlich ganz erheblich einschränken würde. Aus diesem Grunde müssen Sie heute bereits Alternativen zu deutschen Bankschließfächern suchen.
Nutzen Sie Schließfachanbieter in der Schweiz und in Liechtenstein
Die Vereinbarungen zwischen der Schweiz, Liechtenstein und anderen Ländern bezüglich des automatischen Informationsaustausches beziehen sich auf Kontoinformationen. Nicht auf die Gegenstände in Ihren Schließfächern. Setzen Sie deswegen jetzt auf bankenunabhängige Anbieter und Schließfächer außerhalb des EU-Raumes.
In meiner aktuellen Monatsausgabe (Mai 2016) von Kapitalschutz vertraulich stelle ich meinen Lesern einen absolut unbekannten, bankenunabhängigen Schließfachanbieter aus dem Fürstentum Liechtenstein vor. Ebenso jeweils drei empfehlenswerte Banken und drei bankenunabhängige Anbieter für private Hochsicherheitsschließfächer mit Sitz in der Schweiz.
Kennen und nutzen Sie bereits Kapitalschutz vertraulich?
Detaillierte Handlungsalternativen, praxisbewährte Experten-Modelle und ausgesuchte wie überprüfte Empfehlungen vor den beschriebenen Rahmenbedingungen finden Sie in meinem exklusiven Magazin und Wirtschaftsdienst Kapitalschutz vertraulich.
Herzliche Grüße
Markus Miller
Chefanalyst Kapitalschutz vertraulich

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