09.05.2016 17:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
DEIKON GmbH
Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Ausschüttungstermin des Verwertungserlöses an die Gläubiger der 3. Anleihe
Köln/Düsseldorf, 09.05.2016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEIKON GmbH i.I., deren
Unternehmensanleihen börsennotiert sind (ISIN DE000A0EPM07, ISIN
DE000A0JQAG2 und ISIN DE000A0KAHL9), hat der Sicherheitentreuhänder dem
Geschäftsführer der DEIKON GmbH i.I. soeben mitgeteilt, dass die
Ausschüttung des auf die dritte Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) entfallenden
Anteils an dem Verwertungserlös aus der Verwertung des Immobilienportfolios
der DEIKON GmbH i.I. (vgl. Ad hoc-Mitteilungen vom 19.04.2016) am
27.05.2016 erfolgen wird.
Die Zahlung beträgt für die dritte Anleihe (ISIN DE000A0KAHL9) EUR 270,38
je Teilschuldverschreibung. Dies hat für den Nominalbetrag der
Teilschuldverschreibung und die Höhe der für den Ausfall festgestellten
Insolvenzforderungen folgende Auswirkungen:
Anleihe ISIN DE000A0KAHL9
Nennbetrag je Teilschuldverschreibung vor Teilrückzahlung: EUR 1.000,00
Höhe der Teilrückzahlung je Teilschuldverschreibung: EUR 270,38
Nennbetrag je Teilschuldverschreibung nach Teilrückzahlung: EUR 729,62
Zahltag: 27.05.2016
DEIKON GmbH i.I.
Der Geschäftsführer
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen