SatireBöhmermann darf Teile des Erdoğan-Gedichts nicht wiederholen
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- ZDF-Satiriker Jan Böhmermann kassiert eine einstweilige Verfügung wegen seiner "Schmähkritik" gegen den türkischen Präsidenten.
- Manche Passagen darf Böhmermann nicht wiederholen, andere muss Erdoğan hinnehmen.
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermannerlassen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Dabei geht es um das Gedicht "Schmähkritik", das Böhmermann Ende März in seiner Sendung Neo Magazin Royale vorgetragen hatte.
Mit seiner Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, hat das Gericht dem Antrag des türkischen Staatsoberhauptes teilweise stattgegeben. Böhmermann (35) darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdoğan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16).
Hinsichtlich der übrigen Teile des Schmähgedichts wurde der Antrag Erdoğans aber zurückgewiesen. Erlaubt ist nun etwa weiterhin die Zeile: "Sackdoof, feige und verklemmt / Ist Erdoğan der Präsident."
Was Böhmermanns Anwalt dazu sagt
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Der Anwalt Jan Böhmermanns, Christian Schertz, kommentierte die Entscheidung so: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch, wenngleich er insbesondere die Aussagen, die den Umgang von Erdoğan mit der Meinungsfreiheit in der Türkei betreffen, für zulässig erachtet hat."
Das Gericht gehe richtigerweise davon aus, dass es sich bei dem Gedicht um Kunst und eine Satire handle. Es mache dann aber den Fehler, bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfinde. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht."
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