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Freitag, 5. Oktober 2012

Die Antwort eines bekannten Discountbrokers bzw seine Depotbankt auf den Widerspruch (SdK) gegen die GRI ZwangsCACerei.....

Sehr geehrte! Herr

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 24.09.2012 und teilen Ihnen dazu folgendes mit:

Wie Sie de Gutschrifts- und Belastungsanzeige vom 23.03.2012, die Sie bereits am 25.03.2012 um 10:55:17 Uhr im
Dokumentenarchiv online eingesehen hiben, entnehmen können, erfolgte der Umtausch und die damit verbundene
Ausbuchung der 12 genannten Wertpapiere aufgrund der Anleihebedingungen für die jeweilige Gattung. Oer
jeweilige Umtausch erfolgte als Zwangsumtausch für alle Gläubiger infolge der nachträglich von der Emittentin
eingeführten CAC. Die Maßnahme erfolgte somit bekanntlich als obligatorischer Umtausch, der durch Ausbuchung
der alten Gattungen und Hnbuchung der neuen Gattungen zu vollziehen war. Sämtliche Gattungen aus dem
jeweiligen Umtausch haben wir Ihnen unverzüglich in den Depotbestand eingebucht.

ihren Widerspruch nehmen wir zur Kenntnis, weisen diesen aber unter Hinweis auf das Vorgenannte zurück, da der
jeweilige Umtausch aufgund der zwischen Ihnen als Anleihegläubiger und der Emittentin als Anleiheschuldnenn
bestehenden vertraglichen Beziehungen erfolgte. Einen etwaigen Widerspruch richten Sie daher bitte an die
Emittentin.

Überdies weisen wir Ihren Widerspruch zudem als verspätet zurück, da Ihnen die Ausbuchungen aufgrund des
jeweiligen Umtausches spätestens seit dem 26.03.2012 bekannt gewesen sind und Sie sich erstmalig 6 Monate
später mit Schreiben vom 24.09.2012 diesbezüglich mit der xyz AG in Verbindung gesetzt haben.

Bitte geben Sie bei Rückfragen die obige Vorgangsnummer an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bank

1 Kommentar:

  1. Hat der Depotinhaber nicht der CACerei beim Memorandum widersprochen???

    Die Verjährungsfrist beträgt (bei erfolgtem Widerspruch) drei Jahre.

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