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Freitag, 12. Oktober 2012

IWF-EinbindungEZB verschärft Bedingungen für Anleihekäufe

IWF-EinbindungEZB verschärft Bedingungen für Anleihekäufe

Die EZB bindet Anleihekäufe an immer härtere Bedingungen. Diese soll nach Ansicht von EZB-Direktoriumsmitglied Benoit Coeure der IWF überwachen. Einer „Staatsfinanzierung mit der Notenpresse“ erteilt er eine Absage.

Benoit Coeure sitzt seit knapp einem Jahr im Direktorium der EZB. Quelle: Reuters
Benoit Coeure sitzt seit knapp einem Jahr im Direktorium der EZB. Quelle: Reuters
BerlinDie Europäische Zentralbank knüpft ihr Kaufprogramm für spanische oder italienische Staatsanleihen (OMT) an immer härtere Bedingungen. So hält es EZB-Direktoriumsmitglied Benoit Coeure für zwingend erforderlich, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) die Reformprogramme der Länder überwacht.

„Für mich persönlich steht fest: Ohne eine gewisse Beteiligung des IWF sollten wir keine Staatsanleihen kaufen. Dann wird es kein OMT-Programm geben“, sagte Coeure in einem Interview der „Welt“.
EZB
Der IWF müsse nicht unbedingt als Kreditgeber auftreten, wie er es in Griechenland, Irland und Portugal getan hat. „Aber er sollte weiterhin gemeinsam mit der EU-Kommission und in Verbindung mit der EZB die Reformprogramme überwachen“, sagte Coeure. Damit gäbe es „eine zusätzliche Kontrollinstanz, die weitgehend unabhängig von der europäischen Politik ist“.
EZB-Präsident Mario Draghi hatte sich eine Beteiligung des IWF gewünscht, dies bislang aber nicht zur ausdrücklichen Bedingung für Anleihenkäufe gemacht. Im Falle einer Überwachung durch den Währungsfonds gäbe es „eine zusätzliche Kontrollinstanz, die weitgehend unabhängig von der europäischen Politik ist“, sagte Coeure im Interview. Die klaren Bedingungen für die EZB-Hilfen sieht er als „eine Absicherung dagegen, dass wir in Zugzwang geraten, Staaten dauerhaft zu alimentieren“.

Spekulationen, die Zentralbank werde bei einem wachsenden Druck der Märkte in jedem Fall Anleihen kaufen, trat der Franzose entschieden entgegen: „Wir werden nicht einknicken, sondern nur eingreifen, wenn unsere Bedingungen erfüllt sind. Das werden wir Ihnen beweisen.“

Im Falle Griechenlands schließt die EZB weitere finanzielle Hilfen von ihrer Seite kategorisch aus. „Wenn die EU-Länder sich darauf einigen, Griechenland mehr Zeit zu geben, müssen sie selbst zusehen, wie sie das dafür nötige Geld auftreiben“, sagte Coeure. 

Die EZB werde lediglich ihre Aufgabe erfüllen, die griechischen Banken mit Liquidität zu versorgen, sofern sie solvent seien und ausreichend Sicherheiten bieten könnten. „Aber es muss klar sein, dass die Zentralbank keine Staatsfinanzierung mit der Notenpresse betreibt, weder direkt noch indirekt“, betonte Coeure.
 

2 Kommentare:

  1. Marc Tüngler hat viele Szenarien durchgespielt: "Wir müssen wohl nicht das Flugzeug des griechischen Ministerpräsidenten beschlagnahmen", sagt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Er organisiert die Klagen, die deutsche Privatanleger gegen Griechenland vorbereiten. Sie wollen ihr Geld zurück, das sie in Staatsanleihen des maroden Landes gesteckt haben. Durch den Schuldenschnitt vom März fühlen sie sich enteignet.
    Die DSW rechnet damit, dass Anleger in den kommenden Wochen Schadenersatzklagen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages einreichen. Sie will an vielen deutschen Gerichten Klagen bündeln. Bei der DSW hätten sich schon 4000 Menschen aus Deutschland registriert, die Griechenland verklagen wollten. Sie hätten im Schnitt 25.000 Euro investiert. Jeder von ihnen zahlt zwischen 100 und 400 Euro für die Vorbereitung der Klagen.

    Im Zuge der Rettungsaktionen für Griechenland hatten europäische Politiker mit großen Banken einen freiwilligen Verzicht aller Gläubiger ausgehandelt. Die tauschten alte griechische Anleihen in neue, deren Nennwert 53 Prozent geringer ist. Rechnet man die längere Laufzeit und die niedrigeren Zinsen mit ein, dürften Anleger durch den Tausch bis zu 80 Prozent ihrer Investition verloren haben. Für manche war der Schnitt aber gar nicht freiwillig: So genannte Collective Action Clauses (CAC) zwangen einen kleinen Teil der Gläubiger, gegen ihren Willen mitzumachen. Dubios: Die griechische Regierung fügte die CAC erst kurz vor dem "Haircut" in jene Staatsanleihen ein, die griechischem Recht unterworfen waren. Davon Betroffene will die DSW nun zum Klagen motivieren. Das soll auch abschrecken. Schließlich könnten andere überschuldete Staaten wie Spanien bald Anleger zum Verzicht zwingen.

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    1. Verfahren in Griechenland will die DSW verhindern. Übersetzungen und Rechtsunterschiede machen sie kompliziert. In Griechenland liefen schon erste Klagen, sagt Tüngler: "Dabei versteht es die Regierung wunderbar, Prozesse in die Länge zu ziehen." Seine Anwälte haben sich also durch griechisches, europäisches und deutsches Recht gewühlt. (Tüngler: "Da raucht einem der Kopf.") Fündig wurden sie im EuGVVO, einer EU-Verordnung über juristische Zuständigkeiten. Sie besagt, dass Verbraucher an ihrem Heimatort gegen Vertragspartner klagen dürfen. Anleger sind laut DSW Verbraucher, also könne in Deutschland prozessiert werden.

      "Es bleibt spannend"

      So einfach sei das nicht, sagt dagegen Christoph Thole. Er ist Professor für internationales Verfahrensrecht an der Universität Tübingen. "Jedes Gericht muss entscheiden, ob es sich zuständig sieht. Es bleibt spannend." Außerdem sei nicht klar, ob die Anleger überhaupt einen Vertrag mit dem griechischen Staat geschlossen hätten - oder nicht vielmehr mit der Bank, die ihnen die Anleihen verkauft hat.

      Auch Otto Sandrock, juristischer Gutachter und emeritierter Professor der Uni Münster, schätzt die Erfolgsaussichten der Initiative als gering ein: "Die Rechtswidrigkeit des Schuldenschnitts lässt sich kaum begründen." Der Schuldenschnitt sei Teil des Abkommens zwischen Euro-Zone, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds, abgesegnet vom Bundestag: "Es ist kaum vorstellbar, dass deutsche Gerichte dieses Vorgehen als rechtswidrig bezeichnen werden." Wenn überhaupt, könne nur ein Schiedsgericht der Weltbank darüber entscheiden, das schon Gläubigern Argentiniens zu ihrem Geld verholfen habe, nachdem das Land pleite gegangen war.

      Aber würde der Staat Griechenland überhaupt zahlen, wenn er verurteilt wird? Auch die DSW-Chefs verweisen bei ihrer Antwort auf Argentinien, da seien die Erfahrungen positiv. Professor Thole glaubt das nicht: "Es würde sehr schwierig werden, in Griechenland zu vollstrecken." Einfacher wäre es dann, griechische Konten oder Immobilien in Deutschland zu pfänden. "Die Botschaft wäre in diesem Fall natürlich tabu, weil sie hoheitlichen Aufgaben dient", sagt Thole. Das gilt wohl auch für den Jet des Ministerpräsidenten.

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