Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 16. Oktober 2012

Zu "Sammelklagen", Streitgenossenschaften, Klägergemeinschaften u.a. gibt es eine Reihe von Problemen u bedenken.....Diskussion ist eröffnet.....

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "aus dem FAQ der DSW/AGA von heute....." hinterlassen: 

"Welcher „Sammelkläger" wird schon darüber aufgeklärt, dass er bei einer Niederlage alleine für Kostenerstattungsansprüche des Gegners gerade stehen muss und damit für sämtliche Mitkläger haftet, wenn nicht entsprechende Absicherungen getroffen werden?"

Das ist in der Tat eine gute Frage!

Allerdings gehe ich davon aus, daß auch dieses Thema in den Ausarbeitungen für die Klägergemeinschaften berücksichtigt wird. 

Formal klagt ja jeder einzelne separat vor Gericht. Das läuft zwar über die gleiche Anwaltskanzlei, somit können die Klagekosten reduziert werden, da weniger Aufwand pro Kopf für die Anwälte. Was aber ist im Falle einer Niederlage? Wie werden dann die in Rechnung gestellten Kosten der Gegenseite verrechnet? 

Ich werde genau diese Frage stellen, bevor ich mich einer Klägergemeinschaft anschließe. 

(Aldy)

1 Kommentar:

  1. man könnte/sollte nur einen kleinen Anteil seines Schadens einklagen. Das reduziert sowohl Anwalts- als auch Gerichtsgebühren. Auch die Gegenseite kann ja nur nach BRAGO fordern. Wenn eine solche Klage Erfolg hat, dann kann man immer noch den Rest einklagen.

    AntwortenLöschen