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Montag, 24. November 2014

dieser anonyme blogeintrag stammt von einem mir unangenehm bekannten dorfanwalt in der nähe von augsburg.....zur tatsache der immunität von botschaftsgeländen hat eben dieser gehässige anwalt für seine mutter selbst einen arrest/pfändung über ca 200.000 ausgebracht.....später ist er hinten runtergekippt worden und hat alle kosten zahlen müssen.....

".....Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist so nicht richtig. Der Staat hat außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. 
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Bwhahahaha, anscheinend haben diese "Rechtsexperten" noch nie was davon gehört, dass speziell Botschaften und dem diplomatischen Dienst allgemein dienenden Vermögenswerte Immunitätsgeschützt sind.
so war es auch im Fall des von dem "Experten" Gröpper angesprochenen Botschaftsgebäude ARgentinines in Bonn.

Mann, Mann, Mann, die nennen sich selbst auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte ANwälte und wissen nicht mal Grundlegenste......"

1 Kommentar:

  1. Tja, wie so oft bei Rolf Koch wieder einmal nur die halbe Wahrheit:
    Der Tipp zur Ausbringung einer Arresthypothek auf das früher (vor dem Umzug nach Berlin) diplomatisch genutzte Gebäude stammte von ihm. Er hatte behauptet, sich selbst in pesona davon überzeugt zu haben, dass das Gebäude ungenutzt sei.
    Dieser Vorgang war im Übrigen 2004 und führte zusammen mit anderen Vollstreckungsversuchen zu der höchstrichterlichen Entscheidung, dass das Gebäude eben doch noch diplomatisch genutzt war.

    Das aber sog. Expertenanwälte für Bank und Kapitalmarktsrecht auch heute noch, also 10 Jahre später, behaupten, man könne Botschaftseigentum pfänden zeugt nun wirklich von einer völligen Unkenntnis der Materie.
    Wenn Mandanten mit solchen "Argumenten" zur Klage getrieben werden sollen, dann ist man fast bereits im Bereich der arglistigen Täuschung und der Anwaltshaftung.

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