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Freitag, 28. November 2014

dann benenne doch mal die "fundstelle" (aka Randnummer) denn m.E. hat der BGH nur das überstülpen des SchVG 2009 über SchVG 1899-lebenssachverhalte goutiert.....



von unserem dorfanwalt:

"....Da hast du ja mal ein echtes "Leichtgewicht" gesetzt, denn das ist absolute Mindermeinung, selbst in der Literatur.
Und der BGH sieht es nunmal mit der herrschenden Meinung der Literatur sowieso anders, was er in BGH ZR II 381/13 zum Ausdruck gebracht hat.:
Auch nach Endfälligkeit noch Gläubigerbeschlüsse zur Änderung der Anleihebedingungen möglich.

Bei Solarworld ist es sowieso unerheblich, da dort die ANleihen sowieso noch nicht endfällig waren....."

3 Kommentare:

  1. Ist das jetzt die Demenz , Alzheimer oder der Altersstarrsinn ?
    Oder eine Kombi ?

    Oder biste wieder kurz vor einer Rückkehr in die psychiatrie, wo du nach eigenen Aussagen ja längere Zeit verbracht hast ?

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  2. sehen so deine argumente aus....dann wundert mich nichts mehr....

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    1. Ich hab gerade mal Spasseshalber nachgezählt, wie oft man dir diese Argumente unter Zitierung samt Fundstelle und Randnummer alleine in den letzten ca. 3 Wochen versucht hat zu vermitteln.
      Bei 5 Mal habe ich aufgehört zu zählen.

      Aber da du mir ja eh nicht glaubst, frag doch mal bei "mond" nach. Der gibt deinem "Geschäftsmodell" angesichts von BGH II ZR 381/13 noch eine Erfolgschance von bestenfalls 15%( M.E.eine sehr optimistische Beurteilung).
      Aber das hast du ja wahrscheinlich eh schon von ihm selbst gehört oder im bondboard gelesen...

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