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Montag, 24. November 2014

Schadensfall Griechenland: Der Staat haftet - Anlegeranwälte bereiten Klagen vor

Schadensfall Griechenland: Der Staat haftet - Anlegeranwälte bereiten Klagen vor

 
  
Hamburg / Athen (ots) - Die Hamburger Anlegeranwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben eine Schutzgemeinschaft für Käufer von Griechenland-Anleihen gegründet und vertreten die Forderungen von mehr als 110 Griechenland-Anleihe-Opfern. Sie bereiten die ersten Schadensersatzklagen gegen Bankenund gegen den Staat Griechenland vor.
Durch den Schuldenschnitt sind private Anleger, die griechische Staatsanleihen gekauft haben, besonders betroffen. Sie verlieren nach dem derzeitigen Stand der Dinge bis zu 90% ihres Investments.
Das muss nicht sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat eine Schutzgemeinschaft gegründet und vertritt Griechenland-Anleihen-Geschädigte. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Betroffenen sind häufig falsch beraten worden. Wenn Ihnen die Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren können, haftet sie." Die Banken hätten spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher sind.
Zudem könnte Griechenland haften. Der griechische Staat beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung von Umschuldungsklauseln faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken. Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen. Und die Übersetzung des Schuldenerlasses für die übrigen Gläubiger wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung."
Die Forderungen müssen in den meisten Fällen in London, Washington oder in Athen geltend gemacht werden. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte arbeitet mit amerikanischen, englischen und griechischen Rechtsanwälten zusammen.
Griechenland ist pleite, ich bekomme so oder so kein Geld. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist so nicht richtig. Der Staat hat außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein."
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät: Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Erfahrungsgemäß können viele Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.
Pressekontakt:
Schutzgemeinschaft Griechenland-Anleihen
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax. 040/3808941-29
kanzlei@bankrecht24.de
www.bankrecht24.de 

2 Kommentare:

  1. von der gröpper-homepage:

    "Deutsche können in Deutschland gegen Griechenland klagen. Das war bis zuletzt strittig. Jetzt hat das Koblenzer Landgericht die erste Klage eines betroffenen deutschen Kapitalanlergers zugestellt. Und damit den Raum geschaffen, die Haftung Griechenlands aus dem Bond-Skandal durch deutsche Richter zu entscheiden. Ein Bericht von Herrn Rechtsanwalt Oliver Frick und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

    Hamburg/ Koblenz, 18.11.2014. Das könnte der sprichwörtliche Dammbruch sein. Endlich vertritt ein deutsches Gericht die Meinung, dass es zuständig ist. Für die Verhandlung der Klagen Deutscher gegen die Hellenische Republik. Aus der desaströsen, enteignenden Umschuldung Griechenlands auf Kosten, vor allem, deutscher Kapitalanleger.

    Die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klagen Deutscher gegen Griechenland ist umstritten. Denn in den meisten Anleihebedingungen Griechenlands wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den Bonds müssen in Griechenland geltend gemacht werden.

    Das verringert die Erfolgschancen der ausländischen Investoren. Denn griechische Gerichte könnten tendenziell im Interesse Griechenlands entscheiden. Weil die Hellenische Republik die Forderungen aus den Staatsanleihen nicht ganz erfüllen kann. Und das Land gegebenenfalls in die Pleite gehen würde. "Einige Klagen sind zwischenzeitlich von griechischen Instanzgerichten mit haarsträubenden Begründungen abgewiesen worden; das fördert unsere Besorgnis," meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger Anlegeranwalt Oliver Frick: "Die Betroffenen haben zwar die Chance, diese Eintscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof, durchaus erfolgsträchtig, abzugreifen, aber das verlängert auch den Verfahrensweg."

    Die Hamburger Anlegeranwälte glauben, dass diese Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam sind. "

    Die deutschen Gerichte sind örtlich zuständig. Die Beklagte hat zwar in den Anleihebedingungen die Zuständigkeit griechischer Gerichte ausgewiesen, aber diese Gerichtsstandsklauseln sind unwirksam. Es handelt sich nämlich um einen privatrechtlichen Streitgegenstand, über den der sachliche Anwendungsbereich der EuGVVO eröffnet wird und nach Art. 15 Abs. 1 c), Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gilt der Wohnort des Verbrauchers. Und der wird nicht durch eine Gerichtsstandsvereinbarung verdrängt, Art. 23 Abs. 5, 17 EuGVVO", findet Frick.

    Deshalb vertreten die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte die Meinung, dass es für die Betroffenen Sinn stiftender ist, die Forderungen in ihrem Heimatland geltend zu machen. "Hier werden Richter nicht von Politikern beeinflusst," schätzt der geschäftsführende GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

    Die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten die meisten deutschen Betroffenen des sprichwörtlichen hair-cuts. Sie prozessieren gegen Griechenland in Deutschland und Griechenland.Und haben mittlerweile in vielen Prozessen Urteile oder Vergleiche gegen deutsche Banken und Sparkassen geholt; wegen Falschberatung. "Den Betroffenen hätten diese hochspekulativen Investments nie empfohlen werden dürfen.", meint Gröpper. "

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  2. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist so nicht richtig. Der Staat hat außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen.
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    Bwhahahaha, anscheinend haben diese "Rechtsexperten" noch nie was davon gehört, dass speziell Botschaften und dem diplomatischen Dienst allgemein dienenden Vermögenswerte Immunitätsgeschützt sind.
    so war es auch im Fall des von dem "Experten" Gröpper angesprochenen Botschaftsgebäude ARgentinines in Bonn.

    Mann, Mann, Mann, die nennen sich selbst auf Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierte ANwälte und wissen nicht mal Grundlegenste.

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