EuGH-EntscheidungHartz-IV-Urteil trifft meiste arme Einwanderer nicht
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof prüfen Großstädte nun, wer eventuell Sozialleistungen zurückzahlen muss. Den Kreis der betroffenen Einwanderer halten sie aber für überschaubar. Nur einigen Hundert Rumänen und Bulgaren wird die Hilfe gekürzt.
14.11.2014, von JAN HAUSER
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Wartende im Jobcenter in Leipzig: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf die Agentur für Arbeit Zuwanderern Sozialleistungen verweigern.
Die Städte waren über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Woche erleichtert: Deutschland kann arbeitslosen EU-Ausländern hierzulande Sozialleistungen verweigern. Wie viele Einwanderer sind davon betroffen? In den Städten, die über die Armutseinwanderung von vor allem Roma aus Bulgarien und Rumänien klagen, wirkt sich dies kaum massenhaft aus. Die Kommunen halten den Kreis der betroffenen EU-Ausländer bislang für überschaubar.
In Mannheim ist etwa jeder Zehnte der 900 Bulgaren und Rumänen betroffen, die dort Arbeitslosengeld II erhalten (Hartz IV). 70 Prozent der rumänischen und bulgarischen Hartz-IV-Bezieher seien Aufstocker, die erwerbstätig sind und aufgrund eines niedrigen Lohns zusätzliches Geld erhalten. Diese seien, wie auch Personen mit Daueraufenthaltsrecht, von dem Urteil nicht betroffen. Die Stadt Mannheim erwartet daher, dass das Urteil 50 bis 80 bulgarische und rumänische Einwanderer in der Stadt betrifft. Ende September waren 8320 Rumänen und Bulgaren in Mannheim gemeldet – 18 Prozent mehr als zum Jahreswechsel. Das Urteil wirkt sich damit auf 1 Prozent der Rumänen und Bulgaren vor Ort aus.
Die Stadt Offenbach, die eine der höchsten Anteile an Einwanderern aus Bulgarien und Rumänien je Einwohner hat, geht von etwa 50 Personen aus, die jetzt Sozialleistungen zurückzahlen müssen. Das Offenbacher Jobcenter habe restriktiv gehandelt und Anträge auf Leistungen abgelehnt. In 50 Fällen habe jedoch das Sozialgericht aufgrund der ungeklärten Grundsatzfrage eine nur vorläufige Zahlung angeordnet. „Diese Gelder werden wir jetzt zurückfordern und weiterhin alle Anträge ablehnen in der Erwartung, dass nicht mehr geklagt wird oder die Verfahren für uns günstig entschieden werden“, sagt Offenbachs Stadtrat Felix Schwenke (SPD). Ende September waren 6651 Rumänen und Bulgaren in Offenbach gemeldet; davon erhielten im Oktober 1114 Personen Hartz IV.
50 Personen aus Offenbach müssen Sozialleistungen zurückzahlen
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Ausländer keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie mit dem Ziel einreisen, Sozialhilfe zu erhalten, oder wenn sich ihr Aufenthaltsrecht nur aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt. Wenn das Urteil anders ausgefallen wäre, wären wohl die Sozialausgaben für Einwanderer gestiegen. „Politisch hat das Gericht bestätigt, dass die EU in erster Linie nicht als Sozialunion zu verstehen ist“, sagt Schwenke. Freizügigkeit habe seine Grenzen, wenn es um die Einwanderung in Sozialsysteme geht. „Das Urteil kann dazu beitragen, rein durch Sozialleistungen motivierte Armutswanderung zu begrenzen.“ Auch könne die Entscheidung dazu beitragen, dass die Last der von der Armutseinwanderung betroffenen Städte weniger stark zulegt.
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In Duisburg werden keine Sozialleistungen nach dem Gerichtsurteil zurückgefordert. „Unsere Rechtsauffassung wurde bestätigt“, sagt Duisburgs Stadtdirektor Reinhold Spaniel (SPD). Auch die Hamburger Sozialbehörde erwartet keine Auswirkungen: „Uns ist kein Fall in Hamburg bekannt, der im Sinne dieses Urteils betroffen wäre.“ In Mannheim wird in etwa 300 Fällen der Hartz-IV-Bezug überprüft. In zwei Drittel der Fälle wurde der Leistungsbezug bislang abgelehnt. „Das nun vorliegende Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit und unterstützt uns in unserem Ansatz des Forderns und Förderns“, sagt Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD). „Wenn bei einer Einzelfallprüfung weder eine Erwerbstätigkeit noch ausreichende Existenzmittel festgestellt werden, besteht kein Aufenthaltsrecht.“
Der Deutsche Städtetag ist mit dem Urteil zufrieden. „Die Einschränkungen für Ausländer bei der Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen sind sinnvoll, um die Akzeptanz der Sozialleistungssysteme auch im europäischen Kontext zu sichern“, sagt Ulrich Maly (SPD), Präsident des Städtetages und Nürnbergs Oberbürgermeister. Es bleibe dabei, dass Voraussetzungen für die Leistungsgewährung individuell geprüft werden.

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