Reuige SteuersünderDie Selbstanzeige wird schwieriger und teurer
Persilschein für Steuersünder oder willkommene Finanzspritze für den Haushalt? Die Selbstanzeige für Steuersünder ist seit langem umstritten. Jetzt sollen die Verjährungsfristen verlängert werden.
07.11.2014, von JOACHIM JAHN, BERLIN
© DPA
An ihm führt kein Weg vorbei: Das Finanzamt wird mit Steuersündern, die sich selbst anzeigen, in Zukunft hartherziger umgehen.
Die Zahl der weltweiten Fluchtburgen für Steuerbetrüger wird nach Einschätzung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble weiter sinken. Er gehe davon aus, dass im Vorgehen gegen internationale Steuerflucht weitere Staaten am automatischen Informationsaustausch von Kontodaten teilnehmen werden, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in einer Regierungserklärung vor dem Bundestag: „Steuerhinterziehung wird unattraktiver.“ Bisher hätten 52 Länder das entsprechende Abkommen unterzeichnet.
Der Bundestag brachte zugleich ein Gesetz auf den Weg, um die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt heraufzusetzen. Auslöser waren die Affären um den früheren FC-Bayern-Präsidenten Ulrich Hoeneß und die Feministin Alice Schwarzer. Das Vorhaben sei mit den Bundesländern intensiv abgestimmt worden, sagte Ressortchef Schäuble. Die Selbstanzeige werde zwar nicht abgeschafft, aber deutlich verschärft. Andreas Schwarz (SPD) wies ironisch darauf hin, mittlerweile habe seine Partei die Selbstanzeige sogar gegen den bayerischen Finanzminister Markus Söder (CSU) verteidigen müssen. Deren gestiegene Zahl sei ein „toller Erfolg“.
Die Reform umfasst folgende Punkte:
- Eine Selbstanzeige ohne Strafzuschlag ist nur noch bei einem Hinterziehungsbetrag von höchstens 25.000 Euro möglich. Bislang lag diese – ohnehin erst vor drei Jahren eingeführte – Grenze bei 50.000 Euro. Hinzu kommen weiterhin die Hinterziehungszinsen von 6Prozent jährlich.
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- Bislang betrug dieser Strafzuschlag 5 Prozent. Nun wird er gestaffelt. Zwischen 50.000 und 100.000 Euro liegt er künftig bei 10 Prozent, zwischen 100.000 und 1 Million Euro bei 15 Prozent und darüber bei 20 Prozent.
- Zu spät ist es für den Weg in die Straffreiheit, wenn die Hinterziehung von den Behörden schon entdeckt worden ist und der Täter dies weiß – oder zumindest ahnen muss. Ausgeschlossen ist die Selbstanzeige ferner, wenn das Finanzamt eine Prüfung des Steuerpflichtigen angekündigt hat. Diese Sperrwirkung wurde in mehreren Details ausgeweitet.
- Auch in Fällen von leichterer Steuerhinterziehung müssen Hinterzieher künftig für die vergangenen zehn Jahre reinen Tisch machen (bisher: fünf). In der Praxis bedeutet dies wegen der Modalitäten der Fristberechnung bis zu 13 Jahre – länger als die Aufbewahrungsfristen der Banken für Kontounterlagen.
- Wenig beachtet wurde bisher ein weiterer Schritt: Für Geld, das vor dem Fiskus im Ausland versteckt wird, wird die Verjährungsfrist im Strafrecht verlängert. Die große Koalition weist zur Begründung darauf hin, dass Finanzbehörden oft nur durch Zufall von solchen Kapitalanlagen erfahren – etwa durch den Ankauf von CDs mit Kontodaten. Wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung komme dann häufig weder eine Durchsetzung des Steueranspruchs in Betracht noch eine Bestrafung der Täter, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher sollten die Fristen verlängert werden, indem ihr Beginn „deutlich hinausgeschoben“ werde (Anlaufhemmung). In Zukunft beginnt die Verjährung überhaupt erst dann, wenn das Finanzamt von einem konkreten Fall erfahren hat. Dies gilt allerdings nur, wenn sich das Depot weder in einem EU-Staat befindet noch in einem Land, das sich bis dahin dem automatischen Datenaustausch angeschlossen hat. Auch gibt es eine Obergrenze von zehn Jahren, so dass sich die Änderung vor allem für leichtere Fälle auswirkt, die derzeit schon nach fünf Jahren strafrechtlich verjähren.
- Auf einem anderen Gebiet will die Regierungskoalition allerdings zugunsten der Wirtschaft die Wirkungen des „Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes“ abmildern, das CDU/CSU und FDP im Jahr 2011 verabschiedet hatten. Dabei geht es um oft unvermeidliche Fehler bei der Voranmeldung von Umsatz- und Lohnsteuer. Die Unternehmen müssen künftig lediglich die unvollständigen Angaben berichtigen, ohne dass alle Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Bisher drohte nach einer solchen Korrektur ein Straf- oder Bußgeldverfahren.

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