Dr. Erich Waclawik
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DR. ERICH WACLAWIK
RECHTSANWALT BEI DEM BUNDESGERICHTSHOF
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Dr. Waclawik hat an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften, Volks- und Betriebswirtschaftslehre studiert. Er ist Diplom-Kaufmann. Die Erste und die Zweite juristische Staatsprüfung hat er in Baden-Württemberg abgelegt. Nach seiner universitären Ausbildung war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim. An dieser Fakultät hat Dr. Waclawik auch promoviert.
Seit dem Jahr 1999 bis zum Jahr 2007 war Dr. Waclawik Angehöriger der Partnerschaft Flick Gocke Schaumburg, seit dem Jahr 2005 als Partner am Standort Frankfurt am Main. Schwerpunkt seiner Tätigkeit war die laufende Beratung und die Restrukturierungsberatung von nationalen und internationalen Unternehmen und Konzernen, in zivil-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen. Zugleich war er mit der Führung vor allem gesellschaftsrechtlicher Prozesse befasst. Hierzu gehörte insbesondere die Vertretung von Aktiengesellschaften in Anfechtungsprozessen, Freigabe- und Spruchverfahren.
Seit dem Jahr 2007 ist Dr. Waclawik Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof.
Dr. Waclawik ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Steuerrecht. Er ist auch als Steuerberater zugelassen.
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Kluger Schachzug von Solarworld, den gleichen Anwalt zu nehmen, der bereits in dem Verfahren beteiligt war, welches zu dem Urteil in II ZR 381/13 beim BGH geführt hat .
AntwortenLöschenDer ist in die Sache natürlich bestens eingearbeitet .
Hoffnungsschimmer für die Anlegerseite ist, wenn auch ein kleiner, dass die Sache beim XI. Senat verhandelt wird und nicht beim II. wie in dem Verfahren II ZR 381/13.
Der hätte seine erst vor kurzem im Juli 2014 erfolgte REchtsauffassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geändert.
Ob der XI. Senat den Kollegen hier widerspricht wird man sehen. Häufig kommt das allerdings nicht vor.