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Donnerstag, 8. Januar 2015

Garantiegrenzen gesenkt Wie sicher sind die Spareinlagen? Der Bundesverband deutscher Banken hat die Garantiegrenzen für Einlagen gekappt. In den kommenden zehn Jahren sollen sie weiter sinken. Kunden können aber vom erweiterten gesetzlichen Schutz profitieren.

Garantiegrenzen gesenktWie sicher sind die Spareinlagen?

Der Bundesverband deutscher Banken hat die Garantiegrenzen für Einlagen gekappt. In den kommenden zehn Jahren sollen sie weiter sinken. Kunden können aber vom erweiterten gesetzlichen Schutz profitieren.

© DPAVergrößernJürgen Fitschen, Co-Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, ist seit 2013 Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken.
Deutsche Sparer erhalten zum Anfang des Jahres widersprüchliche Meldungen zur Sicherheit ihrer Einlagen. Die Mehrzahl der Privatleute wird durch eine Reihe von Gesetzesänderungen bald besser vor einem Verlust ihres Ersparten geschützt. Kunden mit sehr großem Vermögen und institutionelle Anleger sollten allerdings genau prüfen, ob ihre Rücklagen noch im ausreichenden Maße gesichert sind, sollte ihre Bank in eine Schieflage geraten.
Denn zum 1. Januar hat der Bundesverband deutscher Banken die Garantiegrenzen für Einlagen bei seinen 165 Mitgliedsinstituten heruntergesetzt. Dieser Schritt war vor gut drei Jahren schon beschlossen worden. Bislang waren die Einlagen eines jeden Kunden bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank garantiert, nun sind es nur noch 20 Prozent. Bei den großen Häusern wie Deutscher Bank und Commerzbank sind damit theoretisch weiterhin Einlagen in Milliardenhöhe gesichert. Beim Branchenprimus sinkt die Grenze je Kunde zum Beispiel ungefähr von zwölf auf acht Milliarden Euro, wie ein Sprecher des Bankenverbands gestern vorrechnete. Diese Änderung dürfte Privatkunden also kaum betreffen.
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Allerdings sind dem Fonds auch wesentlich kleinere Banken angeschlossen. Die kleinsten müssen qua Gesetz mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital vorhalten. Hier sind also noch eine Million Euro je Kunde abgesichert. Bis zum Jahr 2025 soll die Quote nach und nach auf 8,75 Prozent sinken. Bleiben die Kapitalanforderungen bis dahin unverändert, beträgt die Zusicherung bei solchen Instituten dann also noch 437.500 Euro.

Auch Volks- und Raiffeisenbanken müssen Fonds aufbauen

Zusätzlich zu dem Schutz, den die Privatbanken ihren Kunden über den Sicherungsfonds zugestehen, besteht weiterhin der gesetzliche Schutz für Spareinlagen, der auch für Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken gilt. Hier hat die Bundesregierung im November an einigen Stellen nachgebessert. Wie bisher werden jedem Sparer im Falle der Pleite seiner Bank Einlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich garantiert. Für einige Spezialfälle wurde diese Summe aber auf bis zu 500.000 Euro erhöht, wenn ein Kunde zum Beispiel gerade sein Haus verkauft hat oder nach einer Kündigung eine Abfindung erhalten hat. Außerdem wird es leichter, Einlagen zurückzufordern, die bei Banken im EU-Ausland geparkt sind. Wenn etwa eine französische Bank pleitegeht, bei der das Tagesgeld liegt, muss sich der Kunde künftig nicht mehr mit den dortigen Behörden herumschlagen, sondern kann sich an das deutsche Einlagensicherungssystem wenden. Inkrafttreten sollen die Änderungen im Juli. Von Juni 2016 an sollen Sparer im Falle einer Bankenpleite auch schneller an ihre Einlagen kommen. Die Entschädigungseinrichtungen sollen dann innerhalb von sieben anstatt wie heute von 20 Werktagen die Kundenansprüche auszahlen.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken hatten ihren Kunden bislang die Sicherung aller Einlagen garantiert, da im Falle der Pleite eines Hauses die Bank mit ihren Kunden von den anderen aufgefangen würde. Bis spätestens 2024 müssen diese Banken nun aber ebenfalls Fonds aufbauen, die eine Summe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen sollen. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken sagt, seine Institute hätten diese Summe bereits beisammen. Sparkassen und Landesbanken wollen demnächst darüber beraten, wie sie die Kosten untereinander aufteilen wollen.
Umstritten ist, wie voll der Fonds der Privatbanken ist. Der Bankenverband sagt dazu nichts. Als der Fonds nach dem Untergang von Lehman Brothers insgesamt 6,3 Milliarden Euro an geschädigte Kunden zahlen musste, hat er auf staatliche Garantien zurückgegriffen. Jedoch ist Ende 2013 offenbar ein erheblicher Teil dieses Geldes aus der Insolvenzmasse an den Fonds zurückgeflossen.

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