Klagezulässigkeit in Straßburg (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)) Es gibt bezüglich der Klagezulässigkeit in Straßburg, zumindest bei der Sdk, die Ansicht dass der nationale Rechtsweg immer wieder von vorn bestritten werden muss. Das ist natürlich Unsinn! Der nationale Rechtsweg ist mit dem Urteil des BGH nun beendet: d.h. weitere Klagen in Deutschland sind damit in dieser Causa unzulässig! Es sei denn, es wird nun von den BGH - Klägern gegen das BGH - Urteil Verfassungsbeschwerde in DE eingelegt... dies bleibt die nächsten Wochen abzuwarten.
Klagezulässigkeit in Straßburg (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR))
AntwortenLöschenEs gibt bezüglich der Klagezulässigkeit in Straßburg, zumindest bei der Sdk, die Ansicht dass der nationale Rechtsweg immer wieder von vorn bestritten werden muss. Das ist natürlich Unsinn!
Der nationale Rechtsweg ist mit dem Urteil des BGH nun beendet: d.h. weitere Klagen in Deutschland sind damit in dieser Causa unzulässig!
Es sei denn, es wird nun von den BGH - Klägern gegen das BGH - Urteil Verfassungsbeschwerde in DE eingelegt... dies bleibt die nächsten Wochen abzuwarten.