KarlsruheGriechenland-Anleger dürfen wohl nicht darauf hoffen, Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen vor deutschen Gerichten einklagen zu können. In einem Pilotverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) zur Zuständigkeit zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter den Athener Schuldenschnitt von Anfang 2012 tendenziell als hoheitlichen Akt bewerten. Damit gälte der Grundsatz der Staatenimmunität, wonach Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen überprüft werden dürfen. Das Urteil wurde für den Nachmittag angekündigt (Az.: VI ZR 516/14).
Dann geht das ja wohl wieder zum EuGH, der die Staatsimmunität eindeutig abgelehnt hatte!
KarlsruheGriechenland-Anleger dürfen wohl nicht darauf hoffen, Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen vor deutschen Gerichten einklagen zu können. In einem Pilotverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) zur Zuständigkeit zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Karlsruher Richter den Athener Schuldenschnitt von Anfang 2012 tendenziell als hoheitlichen Akt bewerten. Damit gälte der Grundsatz der Staatenimmunität, wonach Hoheitsakte eines Staates nicht von den Gerichten eines anderen überprüft werden dürfen. Das Urteil wurde für den Nachmittag angekündigt (Az.: VI ZR 516/14).
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