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Montag, 14. März 2016

Ich habe ja auch eine Verfassungsbeschwerde vs Solarworld-BGH am laufen

BundesverfassungsgerichtMilliardenklage gegen Atomausstieg

Eon, RWE und Vattenfall wollen Milliardenentschädigungen für den Atomausstieg. Jetzt verhandelt das Bundesverfassungsgericht. Die Erfolgsaussichten sind gar nicht schlecht.
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© DPA22 Milliarden Euro soll der Atomausstieg die Stromkonzerne Eon, RWE und Vattenfall gekostet haben. Am Dienstag und Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Klage.
Der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg gehen große Worte voraus. „Ich erwarte Gerechtigkeit“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers Eon, Johannes Teyssen, als er jüngst einen Rekordverlust verkündete. An diesem Dienstag und Mittwoch wollen die höchsten Richter darüber verhandeln, ob die damalige schwarz-gelbe Regierungskoalition mit ihrer abrupten Energiewende im März 2011 das Grundgesetz gebrochen hat und die Kraftwerksbetreiber entschädigen muss. Denn das erzwungene Abschalten von Atommeilern nach Tsunami und Kraftwerkshavarie im japanischen Fukushima vor fünf Jahren hat das bisherige Geschäftsmodell der deutschen Stromproduzenten zerschlagen.
Kurios an den Verfassungsbeschwerden von Eon, RWE und Vattenfall ist allerdings: Hinter vorgehaltener Hand rechnen einige Kläger gar nicht ernsthaft mit einem Urteil. Vielmehr könnten sie ihre Beschwerden demnächst im Rahmen eines großen Deals mit der Bundesregierung zurückziehen. Denkbar wäre ein Gesamtpaket, das auch die Finanzierung des Rückbaus und der Endlagerung umfasst. Die Koalition droht nämlich damit, die Rückstellungen der Energiekonzerne zwangsweise aufzulösen, einen Pflichtfonds einzurichten und eine unbegrenzte „Nachhaftung“ der Konzerne für Altlasten einzuführen. Auch eine von der Regierung eingesetzte Kommission unter Leitung von Jürgen Trittin (Grüne), Ole von Beust (CDU) und Matthias Platzeck (SPD) wünscht eine Rücknahme aller Klagen.
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Davon wird im gläsernen Verhandlungssaal in Karlsruhe allerdings nur am Rande die Rede sein – auch wenn Eon-Chef Teyssenpersönlich anreisen will, um sein Anliegen zu unterstreichen. Schon seit viereinhalb Jahren brütet der Erste Senat des Verfassungsgerichts über den dicken Schriftsätzen, die ihm die drei Kläger ins Haus geschickt haben. Als Berichterstatter ist dafür Michael Eichberger zuständig, früher Richter am Bundesverwaltungsgericht. Eichberger ist solche Mammutaufgaben gewöhnt: Er war auch federführend bei dem Urteil, mit dem die Verfassungsrichter die Erbschaftsteuer aus den Angeln gehoben haben.

Kläger berufen sich auf eine Vielzahl an Rechtsverletzungen

Finanziell birgt das Verfahren Sprengstoff. Angeblich 22 Milliarden Euro hat die drei Betreiber die Zwangsabschaltung ihrer Reaktoren gekostet. Käme das Gericht zu dem Schluss, dass dies eine rechtswidrige Enteignung war – oder zumindest ein „enteignungsgleicher Eingriff“ –, müsste der Bundestag nachträglich in sein Ausstiegsgesetz eine Entschädigung einfügen. Ist diese den Konzernen nicht hoch genug, führt der Rechtsweg sie zu den regulären Zivilgerichten.
 
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Doch der Eingriff in das Grundrecht auf Privateigentum ist nicht deren einziges Argument. Verletzt sehen die Versorger auch die Berufsfreiheit, den Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensgrundsatz und das Gleichheitsgebot. Außerdem berufen sie sich auf eine wenig bekannte Bestimmung im Grundgesetz: das Verbot, ein Gesetz auf einen bestimmten Einzelfall zuzuschneiden.
Wie ernst die Richter die Verfassungsbeschwerden nehmen, zeigt bereits die Tatsache, dass sie überhaupt mündlich darüber verhandeln. Statistisch gesehen ist das eine absolute Ausnahme. Nach dem Zickzackkurs der Politik im Umgang mit der Kernkraft ist das aber kein Wunder. Schließlich hatte Rot-Grün 2002 mit der Branche einen „geordneten Ausstieg“ ausgehandelt und den Kraftwerken Reststrommengen zugeteilt. 2010 später schrieb Schwarz-Gelb eine Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre ins Atomgesetz. Doch nach dem Atomunfall in Fukushima erzwangen Kanzlerin Angela Merkel und ihr damaliger Umweltminister Norbert Röttgen (beide CDU) eine radikale Kehrtwende: Zusammen mit der FDP und den Ministerpräsidenten der Bundesländer strichen sie die zusätzlichen Strommengen wieder. Zudem legten sie feste Abschalttermine fest und verfügten nach einem sofortigen Zwangsstopp für acht Meiler („Moratorium“), dass diese nicht wieder hochgefahren werden durften. Pikant: Die Regierung hat nach Informationen der F.A.Z. gegenüber dem Gericht eingeräumt, dass sie sich bei den Berechnungen der Reststrommengen, die sie gleichsam als Entschädigung gedacht hatte, kräftig verrechnet hat.

„Pannenmeiler“ ein Sonderfall

Ein paar Besonderheiten bietet die Beschwerde von Vattenfall. Der Konzern betreibt das Kraftwerk Krümmel an der Elbe, an dem Eon beteiligt ist. Die Rechtsvertreter der Regierung halten den Konzern gar nicht für befugt zu klagen, weil der Eigentümer letztlich der schwedische Staat sei. Grundrechte gelten aber nur gegen die Obrigkeit, nicht zu deren Gunsten. Ob dies auch gegen die Klage eines Unternehmens in privater Rechtsform spricht, das überdies nicht dem deutschen, sondern einem fremden Staat gehört, ist unter Juristen umstritten. Vorsorglich klagt der Versorger zugleich vor einem internationalen Schiedsgericht.
Umgekehrt kann Vattenfall sich auf ein Argument mehr stützen als die anderen Kläger. Krümmel unterscheidet sich nämlich von den anderen sieben abgeschalteten Reaktoren dadurch, dass er keineswegs zu den ältesten gehört. Die Anwälte des Unternehmens wollen belegen, dass der damalige Kieler Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) den vermeintlichen „Pannenmeiler“, in dem ein Trafo gebrannt hatte, aus politischen Gründen loswerden wollte.
Sachverständige hat der Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhoff, nicht geladen. Umweltverbände werden aber ebenso wie Branchenvertreter zu Wort kommt. DieBundesregierung schickt Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ins Rennen. Ein Urteil könnte in einigen Monaten folgen.

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