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Freitag, 10. Juni 2016

Im Kern geht es darum, über Unternehmensregister in den einzelnen Ländern die Hintermänner und Nutznießer von Briefkastenfirmen, Trusts und Stiftungen kenntlich zu machen. Ab 2017 wollen außerdem 101 Staaten Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen anderer Länder untereinander austauschen.

LänderfinanzministerDas Steuergeheimnis gerät ins Wanken

Seit den „Panama Papers“ sind die Briefkastenfirmen wieder stärker im Visier der Politik. Nun sollen Banken für die Steuerhinterziehung ihrer Kunden haftbar gemacht werden.
© DPABanken in Frankfurt: Haften sie in Zukunft für die Steuerhinterzieher mit?
Bund und Länder haben sich auf ein gemeinsames Konzept gegen Steuerhinterziehung über ausländische Briefkastenfirmen geeinigt. Ziel sei eine Verschärfung des Steuerrechts, wie die Länderfinanzminister am Freitag nach ihrer Jahrestagung im brandenburgischen Neuruppin mitteilten. Vorgesehen ist unter anderem, das steuerliche Bankgeheimnis zu kippen, damit der Fiskus Profiteuren von Briefkastenfirmen leichter auf die Spur kommen kann. Die Zustimmung der Länder ist notwendig, weil die Steuerverwaltung in ihren Händen liegt. In gut einem Jahr solle die Gesetzgebung dazu abgeschlossen sein, sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium,Michael Meister.
Der nationale Zehn-Punkte-Plan geht zurück auf Vorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er wurde auf Betreiben der Bundesländer an einigen Stellen verschärft und ergänzt. Die Maßnahmen flankieren die internationalen Bemühungen, mehr Licht in das Dickicht der Steueroasen zu bringen. Die Debatte hatte mit der Veröffentlichung der „Panama Papers“ über Hunderttausende Briefkastenfirmen in der Karibik Schwung bekommen.

Banken sollen für ihre Kunden haften

Im nationalen Plan wird unter anderem vorgeschlagen, dem Fiskus Sammel-Abfragen bei Banken zu ermöglichen: Bei einem konkreten Verdacht müsste eine Bank dann dem Fiskus alle Kunden nennen, für die sie Kontakte zu Offshore-Firmen vermittelt hat. Außerdem sollen Betriebsprüfer in Banken Zufallsfunde über verdächtige Konten von Bankkunden an den Fiskus melden können. Bisher ist dies wegen des steuerlichen Bankgeheimnisses nicht möglich. Die Steuerpflichtigen selbst müssen außerdem melden, wenn sie Briefkastenfirmen im Ausland gegründet oder Anteile daran erworben haben, auch wenn diese unter zehn Prozent liegen.
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Daneben sollen auch die Banken für Steuerhinterziehungen ihrer Kunden über Briefkastenfirmen in Haftung genommen werden können. Darauf hatten insbesondere die Bundesländer gedrängt. Es sei wichtig, Banken, die Beihilfe zum Steuerbetrug leisteten, künftig stärker zur Rechenschaft zu ziehen, sagte der Vorsitzende der Länderfinanzministerkonferenz, der nordrhein-westfälische Ressortchef Norbert Walter-Borjans (SPD). Zudem sollen Banken von sich aus dem Fiskus mitteilen müssen, wenn sie für Kunden Beziehungen zu Briefkastenfirmen im Ausland herstellen.
International hatte Schäuble im April mit seinen Kollegen aus den vier größten EU-Ländern eine Initiative gestartet. Die Vorschläge erhielten von der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer (G20), vom IWF und der Industrieländer-Organisation OECD Rückendeckung. Im Kern geht es darum, über Unternehmensregister in den einzelnen Ländern die Hintermänner und Nutznießer von Briefkastenfirmen, Trusts und Stiftungen kenntlich zu machen. Ab 2017 wollen außerdem 101 Staaten Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen anderer Länder untereinander austauschen.

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