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Montag, 6. März 2017

Die folgenden europäischen Mitgliedstaaten haben eine sog. Lizenzbox: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Ungarn, Zypern.

Abgeordneter Dr. Axel Troost (DIE LINKE.) In welchen EU-Ländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung begünstigende Steuerregime für Lizenzboxen und in welchen EU-Ländern existieren ähnliche Abzugsbeschränkungen für Lizenzzahlungen, wie sie die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen entworfen hat (bitte mit Darstellung und Erläuterung)? Antwort des Parlamentarischen

Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 9. Februar 2017

Die folgenden europäischen Mitgliedstaaten haben eine sog. Lizenzbox: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Ungarn, Zypern. Österreich hat zum 1. März 2014 in § 12 Ziffer 10 öKStG ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt. Die österreichische Regelung sieht ein vollständiges Abzugsverbot vor, wenn die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperschaftsteuer von 10 Prozent unterliegen. Sofern eine Besteuerung mit mindestens 10 Prozent erfolgt, wird der Betriebsausgabenabzug in voller Höhe zugelassen.

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