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Dienstag, 5. Mai 2015

Ungültige Kündigungsklauseln 400 Sparkassen müssen AGB ändern

Dienstag, 05. Mai 2015

Ungültige Kündigungsklauseln400 Sparkassen müssen AGB ändern

Sparkassen können sich ihre Kunden nicht aussuchen - und dürfen sie auch nur im Ausnahmefall rauswerfen. Manche Institute sind aber nicht zimperlich. Nun müssen sie die entsprechenden Klauseln überarbeiten.
Die Kündigungsklauseln von Sparkassen müssen überarbeitet werden. Sie seien "unklar und intransparent" stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Der Kläger, der Verbraucherschutzverband Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB), hatte einer bayerischen Sparkasse vorgeworfen, nicht klar genug darauf hinzuweisen, dass das Institut Girokonten von Privatkunden nur im Ausnahmefall und aus wichtigem Grund kündigen darf. Eine klarere Formulierung sei den Sparkassen durchaus zuzumuten, erklärte der Vorsitzende Richter. Die bisherige Wortwahl verstoße gegen das Transparenzgebot und sei zu unterlassen (Az.: XI ZR 214/14).
In der betreffenden Klausel ist vereinbart, dass sowohl die Kunden als auch die Sparkasse jederzeit kündigen können. Wörtlich heißt es weiter: "Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen." Doch das war den Verbraucherschützern - und nun auch dem BGH - nicht konkret genug.
Die bundesweit rund 400 Sparkassen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun neu fassen, sonst droht ihnen unter anderem ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Der Vorsitzende des Schutzverbandes, Jörg Schädtler, zeigte sich hochzufrieden. "Das ist natürlich grandios", sagte er nach der Entscheidung. "Unsere Klage hat sich gelohnt."
Sparkassen sind als meist öffentlich-rechtliche Kreditinstitute grundsätzlich verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen - auch Kunden mit geringer Kreditwürdigkeit. Nur wenn der Kunde "unzumutbar" sei, dürfe ihm gekündigt werden. "Eine geplatzte Lastschrift reicht dafür aber nicht aus", sagte Schädtler. Gerade solche Fälle landeten aber oft auf den Schreibtischen von Verbraucherschützern.
Quelle: n-tv.de

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