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Montag, 15. Oktober 2012

aus dem FAQ der DSW/AGA von heute.....

Aufgrund der Vielzahl der Betroffenen, die sich bereits der AGA angeschlossen haben,  ist absehbar, dass zumindest in allen Landeshauptstädten sowie den größeren Städten in Deutschland attraktive Klagemöglichkeiten angeboten werden können. Auch hier gilt der Grundsatz, dass mit der Anzahl der Kläger in einer Klagegemeinschaft  auch die Kosten sinken.


Was den weiteren zeitlichen Ablauf betrifft, wird von entscheidender Relevanz sein, wie viele Anleger sich in den jeweiligen Städten finden und wie schnell das passiert.
Vorgesehen ist, dass wir mit den Klagen recht zügig – und damit wohl im November – starten. 

Verschiedene Klagen sind auch bereits fertiggestellt und werden schon im Oktober eingereicht.

Wir wollen aber auch nicht zu schnell loslegen, da wir damit vielen Anlegern den Weg in die Gemeinschaft versperren würden und zugleich der eigentliche, gewollte Effekt ausbleibt:
So ergeben sich die maximalen Vorteile für jeden einzelnen Anleger erst dann, wenn die Gemeinschaft möglichst breit und mit vielen Mitgliedern ausgestaltet ist.

6 Kommentare:

  1. Diese Klagen sind völliger Schwachsinn, und zudem auch noch viel zu früh!!!
    Erstaml die Beweisaufnahmen der bereits laufenden Klagen abwarten, alles andere ist schwachsinnig!

    Nichts überstürzen und immer schön den Widerspruch der Sdk an die Depotbank schicken!!! Mehr ist im Moment nicht zu tun!

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    1. Nochmals, weils so schön ist:

      Widerspruch gegen Ausbuchung

      „Ausbuchung Griechenlandanleihen
      Depotnummer XY“

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit widerspreche ich ausdrücklich der am XY. März 2012 erfolgter Ausbuchung der Schuldverschreibungen mit der ISIN XY aus meinem Depot mit der Nummer XY. Ferner bitte ich Sie, mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die Ausbuchung der Anleihen erfolgte.

      Mit freundlichen Grüßen,

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    2. Niemand überstürzt hier was, man sammelt noch und erarbeitet einen Fragenkatalog an die Mitglieder.

      Es empfiehlt sich, die FAQ komplett zu lesen.

      (Aldy)

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  2. Die Gläubiger griechischer Staatsanleihen sollen durch den Zwangsumtausch ihrer Papiere harte Einschnitte hinnehmen. Der Zwangsumtausch von über 50 % der Anleiheansprüche muss nicht widerspruchslos hingenommen werden. Die betroffenen Anleger haben die Möglichkeit, sich gegen diese Einschnitte zu wehren und können Schadensersatz geltend machen. Sie müssten dann nicht unbedingt 30 Jahre warten, bis die erheblich reduzierten Rückzahlungsansprüche nach den neuen Restrukturierungsregeln voraussichtlich gezahlt werden sollen. Anleger können ihre Ansprüche gerichtlich vollständig geltend machen. Die von dem Zwangsumtausch betroffenen Anleger, die dem Umtauschangebot nicht zugestimmt haben, können entweder vor einem griechischen oder einem deutschen Gericht klagen. Vor griechische Gerichte zu ziehen hat einen Vorteil: Dort kann ein Zahlungstitel erstritten werden, der vom Staat Griechenland jedenfalls anerkannt wird. Demgegenüber ist die Klage vor einem deutschen Gericht für inländische Anleger erheblich komfortabler und kalkulierbarer. Sollte der griechische Staat auf einen hier erstrittenen Zahlungstitel nicht freiwillig zahlen, könnte im Wege der Zwangsvollstreckung und im Rahmen der völkerrechtlichen Grenzen auf griechischen Staatsvermögen zugegriffen werden. Die Kläger können sich darauf berufen, dass der griechische Staat rechtswidrig in die Ansprüche seiner Anleger eingegriffen hat. Der Zwangsumtausch der Anleihen verstößt nicht nur gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts, sondern auch gegen Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Griechenland.

    Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

    Wer gutes Geld investieren will, um verlorenes Geld zurück zu holen, sollte sorgfältig vorgehen. Unsere Erfahrung zeigt, dass regelmäßig angepriesene und auf den ersten Blick kostengünstig erscheinende Angebote so genannter „Sammelklagen" regelmäßig mit Nachteilen verbunden sind, die die Rechtsverfolgung zu einer teuren Angelegenheit machen. Welcher „Sammelkläger" wird schon darüber aufgeklärt, dass er bei einer Niederlage alleine für Kostenerstattungsansprüche des Gegners gerade stehen muss und damit für sämtliche Mitkläger haftet, wenn nicht entsprechende Absicherungen getroffen werden? Wenn Anleger ihre Ansprüche sichern wollen, sollten sie professionell vorgehen. Die Rechtsanwälte der KANZLEI GÖDDECKE konnten schon in der Vergangenheit die Rechte von Anleihegläubigern erfolgreich geltend machen. Auch geschädigten Griechenland-Gläubigern stehen wir mit Rat und Tat zur Verfügung. Quelle: eigene Recherche10. Oktober 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)

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    1. "Welcher „Sammelkläger" wird schon darüber aufgeklärt, dass er bei einer Niederlage alleine für Kostenerstattungsansprüche des Gegners gerade stehen muss und damit für sämtliche Mitkläger haftet, wenn nicht entsprechende Absicherungen getroffen werden?"

      Das ist in der Tat eine gute Frage!

      Allerdings gehe ich davon aus, daß auch dieses Thema in den Ausarbeitungen für die Klägergemeinschaften berücksichtigt wird.

      Formal klagt ja jeder einzelne separat vor Gericht. Das läuft zwar über die gleiche Anwaltskanzlei, somit können die Klagekosten reduziert werden, da weniger Aufwand pro Kopf für die Anwälte. Was aber ist im Falle einer Niederlage? Wie werden dann die in Rechnung gestellten Kosten der Gegenseite verrechnet?

      Ich werde genau diese Frage stellen, bevor ich mich einer Klägergemeinschaft anschließe.

      (Aldy)

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  3. Zitat aus dem FAQ:

    "Wie kann die AGA Betroffenen helfen, die zu Kursen deutlich unter 100% griechische Staatsanleihen erworben haben?"

    "Die AGA steht zu der Aussage, wonach sie sich in erster Linie für die Interessen der langfristig orientierten Anleger einsetzen wird. Dies bedeutet weder , dass kurzfristig bzw. spekulativ orientierten Anlegern keine Ansprüche zustehen, noch ist mit dieser Aussage irgendein Werturteil verbunden. Käufe von GR-Anleihen, die noch erfolgten, als sich die Situation um Griechenland bereits verdunkelte, fallen somit leider nicht mehr in den Wirkungskreis der AGA"
    -----

    Was soll denn bitteschön diese schwammige Aussage bedeuten?
    Wer entscheidet darüber, welcher Anleger "in den Wirkungskreis" fällt? Etwa die Inquisition?

    Ich werte das schmunzelnd als politische Aussage, um die Political Correctness zu waren - Spekulanten sind ja schließlich böse.

    (Aldy)

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