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Mittwoch, 3. Oktober 2012

Das Geld als Schutzgut der Eigentumsgarantie Die Eigentumsgarantien (Art. 14 GG, Art. 17 GRCh, Art. 1 l.ZP EMRK) haben bisher kaum Schutzwirkungen gegen eine Inflation entfaltet.

Deutschland
im Schuldensog
Der Weg vom Bürgen zurück zum Bürger
von
Paul Kirchhof

s 210 ff  (ein Buch 19.90 € das zu kaufen und lesen lohnt....)

210 D. Schuldenabbau

2. Geldwert und Eigentumsgarantie

a) Das Geld als Schutzgut der Eigentumsgarantie
Die Eigentumsgarantien (Art. 14 GG, Art. 17 GRCh, Art. 1 l.ZP EMRK)
haben bisher kaum Schutzwirkungen gegen eine Inflation entfaltet.

Doch könnte das Grundgesetz, das die privat verfügbare ökonomische
Grundlage individueller Freiheit schützt, auch Impulse für das Europarecht
geben. Die Eigentumsgarantie erschließt dem Träger des G rundrechts
einen vermögensrechtlichen Freiraum, um sein Leben eigenverantwortlich
gestalten zu können.1107 Heute sichert die große Mehrzahl
der Staatsbürger die wirtschaftliche Grundlage ihrer Existenz und ihrer
Freiheiten weniger durch privates Sachvermögen (Grund- und Gewerbeeigentum)
und mehr durch den Ertrag ihrer Arbeit (Lohn- und
Sozialversicherungsanspruch).1108 Deshalb schützt die Eigentumsgarantie
nicht nur körperlich greifbare Sachen, sondern auch geldwerte Forderungen,
die den Einzelnen im Dienst seines privaten Nutzens berechtigen
(Ausschließlichkeitsrecht), auf Eigenleistungen beruhen (verdiente
Forderung) und als materielle Grundlagen persönlicher Freiheit dienen
(Freiheitsdienlichkeit).1109 Die Eigentumsgarantie1110 gewährleistet insbesondere,
Sachgüter gegen Geld tauschen zu können. Sach- und Geldeigentum
sind gleichwertig.1111
b) Die Gemeinschaftsabhängigkeit des Geldwertes
Allerdings kann eine Rechtsnorm den Geldwert nicht auf Dauer sichern,
nicht in seiner Stabilität kontinuierlich allein durch Recht gewährleisten.
Der Geldwert bildet sich vielmehr im Rahmen der europäischen Währungs-
und Finanzpolitik durch das Verhalten der Grundrechtsberechtigten
selbst, die Preise, Löhne, Zinsen vereinbaren, wirtschaftliche Werte
und Entwicklungen einschätzen und bewerten und daraus ihre vertraglichen
Folgerungen ziehen. Der Geldwert ist gemeinschaftsbezogen und
gemeinschaftsabhängig.1112
Der Außenwert des Geldes folgt aus der Beziehung des einen Wäh
rungsraumes zu anderen Währungsräumen, deren staatlichen, w irtschaftlichen
und gesellschaftlichen Grundlagen.1113 Gerade die Gegenwart
lehrt, dass der Wert des Euro von den 17 Staaten der Euro-Gemeinschaft
abhängt, er auch wesentlich im stetigen Tausch dieser Währung mit anderen
Währungen beeinflusst wird. Der Euro ist auf die Wirtschafts-, Finanz-
und Stabilitätspolitik der Mitgliedstaaten angewiesen, auch auf die
Nachfrage anderer Staaten und Währungsräume nach dem Euro.1114 Diese
Abhängigkeiten greifen über den Geltungsbereich des Grundgesetzes und
der Eigentumsgarantie hinaus. Schon deshalb kann der Geldwert nicht
allein durch eine nationalverfassungsrechtliche Garantie gewährleistet
werden. Außerdem beschränkt sich die Garantie der Eigentümerfreiheit
auch beim Sacheigentum auf die Verfügungsfreiheit des anbietenden
Eigentümers, kann nicht die Bereitschaft eines Nachfragers gewährleisten,
für dieses Eigentum den erhofften Preis anzubieten. Ebenso kann
das Grundrecht des Eigentümers auch beim Geld nur dessen Rechtswert
sichern und diesen Wert dem Eigentümer zuordnen, nicht aber den von
der Tauschbereitschaft des Vertragspartners abhängigen Tauschwert garantieren.
1115
c) Das Einlösungsvertrauen als Grundlage des Geldwertes
Geld ist ein Wertzeichen, ein Wertaufbewahrungsmittel, eine Recheneinheit,
eine Schuldverschreibung, die auf das Vertrauen in die Rechtsgemeinschaft
baut, sie werde den im Geldschein, im Guthaben oder
in sonstigen Einlösungsversprechen benannten Geldwert in Zukunft
auch tatsächlich einzulösen.1"6 Dieses „Einlösungsvertrauen“ stützt sich
auf eine durch ein demokratisches Staatsvolk und einen Staat verfasste
„Volkswirtschaft“ oder findet in einer Währungsgemeinschaft und der
Wirtschaftskraft ihrer Mitgliedstaaten ihre Vertrauensgrundlage.1117 Wer
heute einen Euroschein mit dem Aufdruck 100 Euro in der Tasche trägt,
führt ein fast wertloses Stück Papier mit sich, das seinen Wert allein
dadurch erhält, dass die folgende Generation in einem „Generationenvertrag
des Geldes“ zusichert, bei Vorlage dieses Scheins einen Realwert
von 100 Euro eintauschen zu wollen. Dieser „Generationenvertrag“ hat
allerdings die Besonderheit, dass der Schuldner des Vertrages, die nachfolgende
Generation, diesem Vertrag nicht zugestimmt hat, der Vertrag
also eine Vereinbarung zulasten Dritter ist.
Diese Kühnheit eines Gemeinschaftsvertrauens ist Grundlage unserer
Wirtschaft. Sie vertraut auf die Leistungskraft der beteiligten Volkswirtschaften,
auf das Kontinuitätsbewusstsein einer in vertrauten Maßstäben
und Handlungsprinzipien vertrauenswürdigen Rechtsgemeinschaft, auf
eine Kultur des Maßes in Preisforderungen, Lohnvereinbarungen, Zinsverpflichtungen,
Verschuldungen und Garantiezusagen.
Diese Gemeinschaftsabhängigkeit steht einem „Grundrecht auf
Preisstabilität“ entgegen. Zwar liegt es in der Konsequenz eines Eigentumsschutzes,
der auch geldwerte Forderungen in den Schutzbereich des
Eigentums einbezieht, auch den Tauschwert des Geldes prinzipiell zu
gewährleisten.1118 Das Geld vermittelt aber keinen eigenen Besitz- oder
Nutzwert, gewinnt seine wirtschaftliche, freiheitsstützende.....

solltet ihr weiterlesen....

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