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Samstag, 13. Oktober 2012

entschuldigen Sie bitte, dass ich aufgrund eines Büroversehens erst jetzt auf Ihre Schreiben vom 26.03.2012 und 30.08.2012 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie antworte, mit dem Sie auf Ihre Situation als Anleger in Griechenland-Anleihen hinweisen.

 MR'in Dr. Ursina Krumpholz
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d a tum Berlin, 5. Oktober 2012


Betr.: Ihre Schreiben vom 26.03.2012 und 30.08.2012

Sehr geehrter Herr xy,

entschuldigen Sie bitte, dass ich aufgrund eines Büroversehens erst jetzt auf Ihre Schreiben vom
26.03.2012 und 30.08.2012 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie antworte,
mit dem Sie auf Ihre Situation als Anleger in Griechenland-Anleihen hinweisen.

Vor dem Hintergrund der verschlechterten Lage in Griechenland lag der mit Gläubigermehrheit
beschlossene Umtausch von Griechenland-Anleihen im Interesse der Stabilität der Eurozone und
der Gläubigergemeinschaft.
Die Einzelheiten des Umschuldungsprozesses wurden maßgeblich von dem Schuldner, also der
griechischen Regierung, gestaltet. Unterstützt wurde die griechische Regierung dabei von Vertretern
der Troika aus Europäischer Kommission, Internationalem Währungsfonds und der Europäischen
Zentralbank.
Der mit dem Umtausch verbundene Schuldenschnitt war eine unabdingbare Voraussetzung, um
eine ungeordnete Insolvenz Griechenlands zu verhindern. Dies entspricht auch der einhelligen
Meinung der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Internationalen
Währungsfonds und der Mitgliedstaaten der Eurozone. Die Folgen einer ungeordneten Insolvenz
wären im Ernstfall ein Totalverlust auch Ihrer Anlage sowie kaum quantifizierbare Ansteckungseffekte
für den Rest der Eurozone gewesen, die neben vielen Anlegern auch die europäischen
Steuerzahler insgesamt erheblich belastet hätten. Mit dem Umtausch haben alle Anleiheninhaber
(Kleinanleger und institutionelle Investoren) die Chance, diesen Totalverlust zu vermeiden.
Angesichts der breit gefächerten und in Übereinstimmung mit den EU Institutionen ergriffenen
Maßnahmen und damit verfolgten Zielen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir an dieser
Strategie festhalten wollen. Ihrer Bitte, dass die Bundesregierung gestützt auf den deutsch-griechischen
Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) ein internationales Schiedsgericht anruft,
können wir daher nicht entsprechen.
Bei der Entscheidung, ob ein solches Verfahren eingeleitet wird, hat die Bundesregierung neben
den Grundrechten der Betroffenen die außenpolitischen Interessen und die Zweckmäßigkeit des
Verfahrens zu würdigen. Entscheidend ist für die Bundesregierung das außenpolitische Interesse,
die Währung in der Eurozone stabil zu halten. Die Umschuldung Griechenlands ist als geeignete
Maßnahme zur Stabilisierung Griechenlands und der Eurozone anzusehen. Die Währungsstabilität
in der Eurozone ist ein wesentliches Ziel deutscher Wirtschafts- und Finanzpolitik. Es würde
den politischen und institutionellen Bemühungen zur Stabilisierung des Euro entgegenlaufen,
wenn die Bundesregierung nunmehr Verluste deutscher Anleiheinhaber vor ein internationales
Schiedsgericht brächte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Ursina Krunfpholz

3 Kommentare:

  1. Was soll das eigentlich immer mit dem Totalverlust. Äusserst schwaches Argument für Rechtsbruch. Da Staaten als Privatschuldern zu sehen sind , vergleicht das auch auch mal mit , ob Daimler oder ein anderes privatrechtliches Unternehmen sowas hätte machen können. Gesetz zugeschnitten auf einen Anleihetausch erbitten, dann Rückwirkend CACs etc..

    Zum Thema Schuldentragfähigkeit:

    Griechenland hat xy Schulden gehabt. Egal wie die Statistiken gefälscht waren, waren es wohl ca. 160% / GDP. De jure waren die meisten dieser Schulden wohl pari passu, dazu zählen für mich auch die EZB Anleihen. Das erste Rettungspaket hatte ausdrücklich auch keinen Vorrang. Wegen mir hat der IWF Vorrang, aber de jure wohl auch nicht.

    Wenn nun ALLE Gläubiger verzichtet hätten auf einen Anteil, dann wäre doch wohl bei spätestens 50% Schuldenschnitt eine Schuldentragfähigkeit erreicht worden, die unter der der Bundesrepublik liegt (sagen wir mal ca. 60-80% Debt/GDP Ratio).
    Das werden hoffentlich die Juristen der Gerichte auch so sehen.

    Ein Totalverlust war immer ausgeschlossen. Wir sind hier ja nicht in Afrika, sondern in der EU und in einer Demokratie, wo man nicht x-beliebig Gläubigerbegünstigung (genau das war das nämlich) betreiben kann. Wäre Griechenland wirklich insolvent, wie einige Politiker schreiben, dann wäre der EZB Chef evtl. sogar nach Deutschem Strafrecht (EZB Sitz D) wegen Gläubigerbegünstigung dran. Der entsprechende Pragraph setzt aber Insolvenz voraus, die ja nicht vorliegt.

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  2. Nachtrag:

    Was hat die Währung Euro mit den Staatsdefiziten zu tun, im Grunde erstmal wenig.
    Das Argument ist sachlich unzutreffend. Zumal Griechenland einen verschwindend geringen Anteil am Euro hat. Die Wahrheit ist, sie wollten ein Exempel statuieren (D und F wohl vor allem) und Spanien/Italien wollten nicht mit reingezogen werden. Ging wohl alles schief und Gerichte werden das ja glücklicherweise auch ex post betrachten können.

    Nur die Massnahmen der EZB sind heute dazu geeignet, den Wert des € massiv zu schwächen, weil indirekt und direkt Staatsfinanzierung betrieben wird - neben der Finazierung diverser Spekulationsblasen der Finazmärkte....schaut Euch auch die Entiwcklung der Immobilienpreise in D an...die neueste Blase, die da entsteht....

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