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Freitag, 19. Oktober 2012

steuerliche Würdigung der EFSF-Bonds aus derZwangsCACerei ....xter Teil einer unendlichen Geschichte....

Hallo Rolf,

ich habe die Stellungnahme meiner Depotbank zur steuerlichen Berechnungsmethode der GRI-PSI-Umschuldung erhalten, durchgerechnet für meine 15.000 nom. A0T6US:

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Sehr geehrter Herr xxx, 

wir haben heute die Mitteilung der bws Bank bezüglich Ihres emails erhalten. 

Die zugrundegelegte Berechnungsmethode ist die Überkreuzmethode. die Abrechnungen sind von Wirtschaftsprüfern geprüft und vom Bafin genehmigt worden.

Die Anschaffungskosten stammen aus dem Umtausch der Griechenlandanleihen, bei dem die Überkreuzmethode zur Anwendung kam. 
Für die anteiligen Anschaffungskosten, welche aus der Anleihe A0T6US stammen, wird bspw. wie folgt gerechnet: 
  
- Letzter Kurs der Anleihe A0T6US 22,001% / Umtauschverhältnis 75*161,2895 * Neue Nominale 1.130,00 = 534,65 EUR 
  
In dem beigefügten Berechnungsbeispiel für den Tausch der Anleihe A0T6US können Sie den Rechenweg gesamthaft nachvollziehen. 
  
Hinweis: Die Überkreuzmethode führt dazu, dass beim Wiederverkauf der EFSF-Anleihen A1G0AG und A1G0AF i.d.R. ein Veräußerungsgewinn 
entsteht, während beim Wiederverkauf der 20 neuen griechischen Anleihe (GR-ISINs) i.d.R. ein Veräußerungsverlust entsteht. Dieser Effekt wird 
in Summe über die Steuerverrechnung ausgeglichen. 


Ich habe Ihnen das Berechnungsbeispiel noch angehängt.         

Mit freundlichen Grüßen

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