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Montag, 1. Oktober 2012

Umstrittenes SparmodellNichts als Ärger mit dem „Goldanlagen-Steuerclou" // Das Modell „Goldfinger“ funktioniert auch mit jedem anderen Rohstoff.

Umstrittenes SparmodellNichts als Ärger mit dem „Goldanlagen-Steuerclou"

Es klingt so einfach: Man gründet eine Handelsgesellschaft, lässt diese Gold kaufen und deklariert den Kaufpreis in der Steuererklärung als Verlust. Ein lukratives Geschäft. Wären da nicht die Finanzminister der Länder. 

Das Modell „Goldfinger“ funktioniert auch mit jedem anderen Rohstoff. Quelle: dpa
Das Modell „Goldfinger“ funktioniert auch mit jedem anderen Rohstoff. Quelle: dpa
 
BerlinEs gibt wenig, über das sich Finanzbeamte so ärgern wie jüngst über den Newsletter „Steuertip“ des Verlags Marktintern. Unter der Überschrift „Der Goldanlagen-Steuerclou“ warb dort der Experte Peter Midasch für ein Steuersparmodell, das unter gut verdienenden Managern offenbar immer beliebter wird.
Man gründe eine britische Rohstoff-Handelsgesellschaft, lasse diese Gold kaufen und deklariere den Kaufpreis in der deutschen Steuererklärung als Verlust: Dieser mindert dann das zu versteuernde deutsche Gehalt bis auf null. Wird das Gold aus dem Umlaufvermögen der britischen Limited im Jahr drauf verkauft, fallen Steuern nur auf einen etwaigen Gewinn - durch einen gestiegenen Goldpreis - an. Das Modell „Goldfinger“ funktioniert auch mit jedem anderen Rohstoff.
Steuerrecht
„Der Goldanlagen-Steuerclou beruht auf einer soliden rechtlichen Grundlage“, schreibt Midasch - und seither bemühen sich die Länder-Finanzministerien, den Gegenbeweis anzutreten: Denn auf 700 Millionen Euro beläuft sich der jährliche Steuerausfall aus diesem Steuersparmodell inzwischen.
Es gilt als interessant für jeden, der jährlich Einkünfte über 500.000 Euro versteuern muss. Besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wird es nach Beobachtung der Finanzministerien immer beliebter. Im Jahressteuergesetz 2013 will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) es nun stoppen, nachdem der Bundesrat dies vehement in einer Initiative gefordert hat. Der beste Weg werde aber noch geprüft, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.

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Wenig Erfolg vor Gericht


So werde erwogen, beim Verkauf des Goldes den dann erzielten Preis mit dem früheren Verlust rückwirkend zu verrechnen - ein bürokratisch nach mehreren Jahren womöglich aufwendiges Verfahren.
Die Fachbeamten auf Länderebene versuchen parallel, auf dem Rechtsweg das Modell auszuhebeln. Bertram Dornheim, Einkommensteuerreferent im Finanzministerium Baden-Württembergs, etwa widerspricht „Steuertip“-Geber Midasch in der Fachzeitschrift „Deutsches Steuerrecht“: „Die optimistische Behauptung, dass die Konstruktion auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhe, trägt nicht“, schreibt er.

Die Finanzverwaltung versucht, es zum einen über die Buchführungspflicht auszuhebeln: Wenn die ausländische Gesellschaft nach deutschem Recht buchen müsste, könnte ein Verlust durch den Erwerb von Umlaufvermögen nicht entstehen. Zweitens könnte das Modell eine „missbräuchliche Steuergestaltung“ sein: Denn die ausländische Firma sei nicht wirklich gewerblich tätig. Zudem könne das Finanzamt Steuermodelle, die vermarktet werden, ablehnen.


Bisher allerdings hatten die Finanzbeamten vor den Finanzgerichten wenig Erfolg. Vor allem das Hessische Finanzgericht sah in einem Fall das Konstrukt nicht als fertiges Modell, sondern als individuelle Gestaltung an (AZ 11 V 252/10). Die Finanzverwaltung hofft nun, dass der Bundesfinanzhof dies anders sehen könnte - sobald das Modell durch die Instanzen bei ihm angekommen ist.
Die Argumentation, dass das Modell „Goldfinger“ allein der Steuergestaltung dient, könnte in weiteren Prozessen allerdings Zugkraft entfalten: Je mehr Menschen es nutzen und je stärker es beworben wird, desto offensichtlicher wird, dass es nicht nebenbei auch dem Rohstoffhandel dient.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/umstrittenes-sparmodell-wenig-erfolg-vor-gericht/7176632-2.html
 

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