Umstrittenes SparmodellNichts als Ärger mit dem „Goldanlagen-Steuerclou"
01.10.2012, 11:05 Uhr
Es
klingt so einfach: Man gründet eine Handelsgesellschaft, lässt diese
Gold kaufen und deklariert den Kaufpreis in der Steuererklärung als
Verlust. Ein lukratives Geschäft. Wären da nicht die Finanzminister der
Länder.
BerlinEs
gibt wenig, über das sich Finanzbeamte so ärgern wie jüngst über den
Newsletter „Steuertip“ des Verlags Marktintern. Unter der Überschrift
„Der Goldanlagen-Steuerclou“ warb dort der Experte Peter Midasch für ein
Steuersparmodell, das unter gut verdienenden Managern offenbar immer
beliebter wird.
Man gründe eine britische Rohstoff-Handelsgesellschaft, lasse
diese Gold kaufen und deklariere den Kaufpreis in der deutschen
Steuererklärung als Verlust: Dieser mindert dann das zu versteuernde
deutsche Gehalt bis auf null. Wird das Gold aus dem Umlaufvermögen der
britischen Limited im Jahr drauf verkauft, fallen Steuern nur auf einen
etwaigen Gewinn - durch einen gestiegenen Goldpreis - an. Das Modell
„Goldfinger“ funktioniert auch mit jedem anderen Rohstoff.
Steuerrecht
„Der
Goldanlagen-Steuerclou beruht auf einer soliden rechtlichen Grundlage“,
schreibt Midasch - und seither bemühen sich die
Länder-Finanzministerien, den Gegenbeweis anzutreten: Denn auf 700
Millionen Euro beläuft sich der jährliche Steuerausfall aus diesem
Steuersparmodell inzwischen.
Es gilt als interessant für jeden, der jährlich Einkünfte über 500.000 Euro versteuern muss. Besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wird es nach Beobachtung der Finanzministerien immer beliebter. Im Jahressteuergesetz 2013 will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) es nun stoppen, nachdem der Bundesrat dies vehement in einer Initiative gefordert hat. Der beste Weg werde aber noch geprüft, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
« 2 / 2 Es gilt als interessant für jeden, der jährlich Einkünfte über 500.000 Euro versteuern muss. Besonders in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wird es nach Beobachtung der Finanzministerien immer beliebter. Im Jahressteuergesetz 2013 will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) es nun stoppen, nachdem der Bundesrat dies vehement in einer Initiative gefordert hat. Der beste Weg werde aber noch geprüft, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
Wenig Erfolg vor Gericht
So werde erwogen, beim Verkauf des Goldes den dann erzielten Preis mit dem früheren Verlust rückwirkend zu verrechnen - ein bürokratisch nach mehreren Jahren womöglich aufwendiges Verfahren.
Die Fachbeamten auf Länderebene versuchen parallel, auf dem Rechtsweg das Modell auszuhebeln. Bertram Dornheim, Einkommensteuerreferent im Finanzministerium Baden-Württembergs, etwa widerspricht „Steuertip“-Geber Midasch in der Fachzeitschrift „Deutsches Steuerrecht“: „Die optimistische Behauptung, dass die Konstruktion auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhe, trägt nicht“, schreibt er.
Die Finanzverwaltung versucht, es zum einen über die Buchführungspflicht auszuhebeln: Wenn die ausländische Gesellschaft nach deutschem Recht buchen müsste, könnte ein Verlust durch den Erwerb von Umlaufvermögen nicht entstehen. Zweitens könnte das Modell eine „missbräuchliche Steuergestaltung“ sein: Denn die ausländische Firma sei nicht wirklich gewerblich tätig. Zudem könne das Finanzamt Steuermodelle, die vermarktet werden, ablehnen.
Bisher allerdings hatten die Finanzbeamten vor den
Finanzgerichten wenig Erfolg. Vor allem das Hessische Finanzgericht sah
in einem Fall das Konstrukt nicht als fertiges Modell, sondern als
individuelle Gestaltung an (AZ 11 V 252/10). Die Finanzverwaltung hofft
nun, dass der Bundesfinanzhof dies anders sehen könnte - sobald das
Modell durch die Instanzen bei ihm angekommen ist.
Die Argumentation, dass das Modell „Goldfinger“ allein der Steuergestaltung dient, könnte in weiteren Prozessen allerdings Zugkraft entfalten: Je mehr Menschen es nutzen und je stärker es beworben wird, desto offensichtlicher wird, dass es nicht nebenbei auch dem Rohstoffhandel dient.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/umstrittenes-sparmodell-wenig-erfolg-vor-gericht/7176632-2.html
Die Argumentation, dass das Modell „Goldfinger“ allein der Steuergestaltung dient, könnte in weiteren Prozessen allerdings Zugkraft entfalten: Je mehr Menschen es nutzen und je stärker es beworben wird, desto offensichtlicher wird, dass es nicht nebenbei auch dem Rohstoffhandel dient.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/umstrittenes-sparmodell-wenig-erfolg-vor-gericht/7176632-2.html
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