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Freitag, 19. Oktober 2012

Zudem steht offenbar auch eine - insoweit privalrechtlich zu beurteilende! - Verletzung des in den Anleihebedingungen normierten pari passu- Prin/ips im Raum, weil sich die EZB dem Schuldenschnitt entziehen durfte


Man mag über diese Hürden hinwegkommen: Bei Erhebung
einer Schadensersatzklage ließe sich argumentieren,
es könne keinen Unterschied machen, ob sich
ein privater Anleiheschuldner in tatsächlicher Hinsicht
vertragsbrüchig zeige, oder ob der Staat als Anleiheschuldner
eine seiner privatrechtlichen Bindung (vermeintlich)
widersprechende gesetzliche Änderung des
auf den Vertrag anwendbaren Rechts vornehme. Im
Übrigen stellt sich eine Überprüfung der Gesetzeslage
in Griechenland, soweit das griechische Recht anwendbar
ist, für das deutsche Gericht kaum anders dar als in
sonstigen Fällen der Anwendung ausländischen
Rechts, so dass ein Eingriff in die» fremde Souveränität
nicht zu befürchten ist. Zudem steht offenbar auch eine
- insoweit privalrechtlich zu beurteilende! - Verletzung
des in den Anleihebedingungen normierten pari passu-
Prin/ips im Raum, weil sich die EZB dem Schuldenschnitt
entziehen durfte. Trotz allem: Eine gewisse Unsicherheit
in der Beurteilung bleibt.

Thole S 1794 WM

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