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Sonntag, 23. November 2014

Griechenland-Anleihen: Deutsche können in Deutschland klagen.

Griechenland-Anleihen: Deutsche können in Deutschland klagen.

522619_Manfred Nuding_pixelio.deDeutsche können in Deutschland gegen Griechenland klagen. Das war bis zuletzt strittig. Jetzt hat das Koblenzer Landgericht die erste Klage eines betroffenen deutschen Kapitalanlegers zugestellt. Und damit den Raum geschaffen, die Haftung Griechenlands aus dem Bond-Skandal durch deutsche Richter zu entscheiden.  Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Oliver Frick und Matthias Gröpper.
Das könnte der sprichwörtliche Dammbruch sein. Endlich vertritt ein deutsches Gericht die Meinung, dass es zuständig ist. Für die Verhandlung der Klagen Deutscher gegen die Hellenische Republik. Aus der desaströsen, enteignenden Umschuldung Griechenlands auf Kosten, vor allem, deutscher Kapitalanleger.
Die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klagen Deutscher gegen Griechenland ist umstritten. Denn in den meisten Anleihebedingungen Griechenlands wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit den Bonds müssen in Griechenland geltend gemacht werden.
Das verringert die Erfolgschancen der ausländischen Investoren. Denn griechische Gerichte könnten tendenziell im Interesse Griechenlands entscheiden. Weil die Hellenische Republik die Forderungen aus den Staatsanleihen nicht ganz erfüllen kann. Und das Land gegebenenfalls in die Pleite gehen würde. “Einige Klagen sind zwischenzeitlich von griechischen Instanzgerichten mit haarsträubenden Begründungen abgewiesen worden; das fördert unsere Besorgnis,” meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick: “Die Betroffenen haben zwar die Chance, diese Entscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof, durchaus erfolgsträchtig, anzugreifen, aber das verlängert auch den Verfahrensweg.”
Die Anlegeranwälte glauben, dass diese Gerichtsstandsvereinbarungen unwirksam sind.
Die deutschen Gerichte sind örtlich zuständig. Die Beklagte hat zwar in den Anleihebedingungen die Zuständigkeit griechischer Gerichte ausgewiesen, aber diese Gerichtsstandsklauseln  sind unwirksam. Es handelt sich nämlich um einen privatrechtlichen Streitgegenstand, über den der sachliche Anwendungsbereich der EuGVVO eröffnet wird und nach Art. 15 Abs. 1 c), Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gilt der Wohnort des Verbrauchers. Und der wird nicht durch eine Gerichtsstandsvereinbarung verdrängt, Art. 23 Abs. 5, 17 EuGVVO”, findet Frick.
Deshalb vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE die Meinung, dass es für die Betroffenen Sinn stiftender ist, die Forderungen in ihrem Heimatland geltend zu machen. “Hier werden Richter nicht von Politikern beeinflusst,” schätzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten die meisten deutschen Betroffenen des sprichwörtlichen hair-cuts. Sie prozessieren gegen Griechenland in Deutschland und Griechenland. Und haben mittlerweile in vielen Prozessen Urteile oder Vergleiche gegen deutsche Banken und Sparkassen geholt; wegen Falschberatung. “Den Betroffenen hätten diese hochspekulativen Investments nie empfohlen werden dürfen.”, meint Gröpper.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Griechenland-Anleihen beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!

5 Kommentare:

  1. Was sind denn das für olle Kamellen ?
    Das Verfahren in Koblenz ist mittlerweile auch schon wieder seit längerem abgeschlossen.
    Mit negativem Ausgang für die Kläger.

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  2. du dappes.....(dorfanwalt jack11 in bürogemeinschaft mit anwaltsschlampe sarah1) musst zwischen

    konstanz

    und

    koblenz

    unterscheiden......

    aber differenzieren war noch nie deine stärke.....

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    1. Na und, ist doch in dem Fall völlig schnurz.
      Was hier als grosse Neuigkeit verkauft werden soll hat jedenfalls nen Bart wie du.
      Nur wieder dämliche Wichtigmacherei. Oder mal wieder auf Provisionsfang aus indem man ein paar unbedarfte Griechenlandanleger zum Anwalt deiner (nicht derer) Wahl schickt ?!

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  3. aber mit sicherheit nicht in deine doof(dorf)kanzlei unter der küche deiner mutter (diese alte keife)....da du ja selbst nach 12 jahren argy-klagen immer noch anfängerfehler (vorlegungsverjährungsbeginn beim mantel) machst....und von gri halt überhaupt nichts verstehst....

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  4. Wie ich dir schon sagte , du Torfkopp: Nicht die Adresse macht den Anwalt, sondern der Anwalt die Adresse.
    Dass du das immer noch nicht kapiert hast, sieht man an den Anfängerfehlern die dir zusammen mit deinen "Spitzenanwälten" aus der Schlossallee ständig unterlaufen in den Mittelstandsanleiheverfahren.
    Und Apropos Argy-Klagen: Ich habe für alle meine Mandanten die Verfahren gewonnen. Das ist etwas was man von den von dir empfohlenen "Experten" in sAchen Argentinien nicht sagen kann.
    Da kommen dann die Mandanten zu mir um diese Anwälte in Regress zu nehmen.
    Also halt einfach die dumme Klappe , zieh dir deinen Fusel vom Discounter rein und dann geh zu deiner "domina".
    Lol.

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