Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ihr Schreiben ist bei der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
eingegangen. Der Beschwerde wurde die obige Nummer zugeteilt. Diese ist in jeder weiteren
Korrespondenz in dieser Sache anzugeben.
Der Gerichtshof wird sich auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Informationen und
Unterlagen mit dem Fall beschäftigen, sobald es der Geschäftsgang erlaubt. Das Verfahren ist
grundsätzlich schriftlich, und Sie müssen nur auf Vorladung des Gerichtshofs persönlich erscheinen.
Die Entscheidung des Gerichtshofs wird Ihnen mitgeteilt.
Sie müssen jede Änderung Ihrer Adresse oder der Adresse der Beschwerdeführer mitteilen.
Außerdem müssen Sie dem Gerichtshof jede wichtige Entwicklung in Bezug auf die obige
Beschwerde mitteilen und alle weiteren relevanten Entscheidungen der nationalen Behörden und
Gerichte einreichen.
Diesem Schreiben liegen Strichcode-Aufkleber bei. Kleben Sie bitte einen Aufkleber in die
rechte obere Ecke der ersten Seite sämtlicher Schreiben an die Kanzlei des Gerichtshofs, die diese
Beschwerde betreffen.
Auf Grund der hohen Arbeitsbelastung ist es dem Gerichtshof nicht möglich, in Zukunft den
Empfang weiterer Schreiben zu bestätigen oder telefonische Anfragen in diesem Zusammenhang zu
beantworten. Falls Sie einen Nachweis über den Eingang Ihres Schreibens beim Gerichtshof
wünschen, so empfehle ich Ihnen den Versand als Einschreiben mit Rückschein.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Kanzler
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