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Samstag, 27. Dezember 2014

prüft das Zinsmodul rätselhafterweise, in welcher Periode die Geldvaluta (also nicht: die Zinsvaluta) liegt. Es // dieses Zinsmodul "vergreift" sich an euren Anleihen bei Kauf und Verkauf....genaues hinsehen ist angesagt....

Anmerkung:
Bei „größeren“ Schwankungen führt die mechanische Anwendung der Regel (s. oben) zu „seltsamen“ Divisoren wie 101 * 4 = 404 oder 82 * 4 = 328; andererseits
führt auch die verschärfte Frage nach der Kuponhäufigkeit in letzter Konsequenz zu „seltsamen“ Ergebnissen: Denn beispielsweise ein Kupon von 82 Tagen ist im
Jahr (365 / 82)mal vorhanden, was eine Kuponhäufigkeit von 4,451219… ergibt. Natürlich könnte man dann den Kupon von 82 Tagen multiplizieren mit 4,451219…
bzw. mit (365 / 82), was ebenso natürlich zu einem Divisor von 365 führt. Damit „kippt“ act / act in die Methode act / 365 – das ist Dialektik vom Feinsten und ein
schöner Beleg für die in Abschnitt 5. vertretene These.


Anmerkung:
Variante b) ist vielleicht ungewöhnlich, zumal bei Ganzjahreskupons faktisch wohl nur der 28.2. existieren dürfte. Jedoch erinnert sich der Autor
auch an Emittenten, die eine Berechnung auf Basis des 30.2. erwartet haben.Weil sich dies damals nicht darstellen ließ, haben sie die Notiz eingestellt.


Anmerkung:
Wie oben beschrieben, ist bei der deutschen Methode nicht ganz eindeutig, was ein Zinstermin Ende Februar bedeutet.
Bei act / act gibt es wenigstens keine fiktiven Datümer, aber auch dann muss die evt. gewählte Darstellung
29. Februar ganzjährlich oder 30. November vierteljährlich (WM: 30FMAN) entsprechend interpretiert werden.
Das Zinsmodul von XONTRO ersetzt bei act / act die nicht existenten Datümer am Februar-Ende durch den 1. März.
Vermutlich wäre der 28. Februar besser – am allerbesten wäre aber auch hier die Lieferung „variabler Zinstermine“.
Zum Thema Zinstermin 31. in Monaten, die keine 31 Tage haben, siehe auch 7.6.4.


Anmerkung zu der Tabelle auf der nächsten Seite:
*) GD321 = 40 schließt immer auch GD814 = 4 bzw. GD811 = G ein, aber nicht umgekehrt. Bei unregelmäßigen Kuponlaufzeiten liefert WM die Zinstermine
grundsätzlich in GV919, was von WSS bzw. XONTRO nicht verarbeitet wird. Aufgrund einer Abmachung mit einigen Banken werden für deren Anleihen die
unregelmäßigen Zinstermine wie die variablen Zinstermine behandelt, also in GD815 B und C geliefert – dann funktionierts. Mehr zum Feld GD321 bzw.
ZILA-2KUP-ABW in Abschnitt 7.6.2.


Anmerkung:
Für die Ermittlung des Zinstermins und des Zinssatzes prüft das Zinsmodul rätselhafterweise, in welcher Periode die Geldvaluta (also nicht: die Zinsvaluta) liegt. Es
kann also vorkommen, dass die Geldvaluta schon auf dem ersten Tag der neuen und die Zinsvaluta noch auf dem letzten Tag der alten Periode liegt. Dann nimmt das
Zinsmodul den Beginn der neuen Periode als Zinstermin und auch den neuen Zinssatz, obwohl die Zinsvaluta noch in der alten Periode liegt. Das ist schräg, aber
unschädlich, weil in diesem Fall – Zinsvaluta am Tag vor dem Zinstermin – eh NULL Zinstage berechnet werden. Diese Fehlervariante hat also keine Auswirkungen
und ist nur im Zinsrechner sichtbar. Echte Fehler gibt es nur in abartigen Stammdaten-Konstellationen, die in 20 Jahren nur einmal aufgetaucht sind.


Anmerkung:
Die Frage nach der Geldvaluta unter (1) und (2) ist wahrscheinlich falsch, richtig wäre wohl die Zinsvaluta. Hat bisher aber noch niemanden gestört


Kommentar:
Weiter oben wurde darauf hingewiesen, dass inflationsindexierte Anleihen (in der Nennwertvariante) und Poolfaktor-Anleihen unter bestimmten Annahmen praktisch
identisch sind. Rein Stammdaten-technisch hätten die inflationsindexierten Anleihen daher auch wie Poolfaktor-Anleihen behandelt werden können. Die aufwändige
Darstellung der Stammdaten wäre also eine aus technischer Sicht überflüssige Parallelentwicklung gewesen


Anmerkung:
Zwar sind die täglichen Kapitalisierungsfaktoren und damit auch die Kapitalisierungsfaktoren zum Zinstermin in der GV746 abgelegt.
Allerdings bietet WM bei "normalen" Anleihen mit Kapitalisierungszins die Kapitalisierungsfaktoren zum Zinstermin zusätzlich auch in der GV557
der Konflikt in der Datenversorgung bleibt also grundsätzlich bestehen.


Anmerkung:
Das ist eine etwas provisorische Lösung


Anmerkung für Liebhaber:
Die abartigen Bedingungen für die „subtile Programmänderung“ können im nicht realisierten Change Request 2011026 nachgelesen werden


Anmerkung:
Für die Ermittlung des Zinstermins und des Zinssatzes prüft das Zinsmodul rätselhafterweise, in welcher Periode die Geldvaluta (also nicht: die Zinsvaluta) liegt. Es
kann also vorkommen, dass die Geldvaluta schon auf dem ersten Tag der neuen und die Zinsvaluta noch auf dem letzten Tag der alten Periode liegt. Dann nimmt das
Zinsmodul den Beginn der neuen Periode als Zinstermin und auch den neuen Zinssatz, obwohl die Zinsvaluta noch in der alten Periode liegt. Das ist schräg, aber
unschädlich, weil in diesem Fall – Zinsvaluta am Tag vor dem Zinstermin – eh NULL Zinstage berechnet werden. Diese Fehlervariante hat also keine Auswirkungen
und ist nur im Zinsrechner sichtbar. Echte Fehler gibt es nur in abartigen Stammdaten-Konstellationen, die in 20 Jahren nur einmal aufgetaucht sind.



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