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Dienstag, 19. Mai 2015

Keine Klage in Deutschland wegen Umschuldung griechischer Anleihen

Keine Klage in Deutschland wegen Umschuldung griechischer Anleihen

18.05.2015, 09:28 | Recht & Gesetz | Autor: Juraforumadmin | Jetzt kommentieren

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Osnabrück (jur). Inhaber griechischer Staatsanleihen können nicht in Deutschland Griechenland wegen umschuldungsbedingter Verluste verklagen. Denn den deutschen Gerichten ist es verwehrt, die Rechtmäßigkeitausländischer Hoheitsakte zu überprüfen, wie am Freitag, 15. Mai 2015, das Landgericht Osnabrück entschied (Az.: 7 O 2995/13).

Es wies damit sechs Kläger ab, die früher griechische Staatsanleihen gekauft hatten. Im Zuge des sogenannten zweiten Rettungspakets konnten diese Papiere mit einem Abschlag von über 50 Prozent gegen neue Staatsanleihen umgetauscht werden. Weil die Mehrheit dieses freiwillige Angebot angenommen hatte, wurden die restlichen Anleihen - darunter auch die Anleihen der Kläger - zwangsweise umgeschuldet. Sie verlangen von Griechenland nun einen Ausgleich dieser Nennwert-Verluste in Höhe von insgesamt 1,65 Millionen Euro.

Das Landgericht Osnabrück wies die Klage als unzulässig ab. Bei einer Verhandlung der Klage müsse das Gericht zwangsläufig ein griechisches Gesetz, nämlich den „Greek Bondholder Act“ vom 23. Februar 2012, überprüfen. Das Landgericht sei aber „als deutsches Zivilgericht nicht dafür zuständig und dazu befugt, über die Rechtmäßigkeit von Hoheitsakten anderer Staaten zu urteilen“. Dem stehe der völkerrechtliche Grundsatz der Staatenimmunität entgegen.

Das Osnabrücker Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/keine-klage-in-deutschland-wegen-umschuldung-griechischer-anleihen-517533

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