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Dienstag, 12. Januar 2016

Stefan Ulrich, Gemeinsamer Vertreter der rund 2000 Anleihegläubiger, die 87 Prozent der Gesamtforderungen an das Unternehmen halten, hatte nach eigenem Bekunden sehr auf die Auszahlung gedrängt. Diese sei jetzt nur möglich gewesen, weil kein Rechtsstreit wegen der umstrittenen Schiffshypothek geführt werden müsse.

MS Deutschland„Traumschiff“-Gläubiger erhalten erstes Geld zurück

2014 fuhr das „Traumschiff“ in die Pleite. Jetzt erhalten die Gläubiger der Unternehmensanleihe erstmals eine Abschlagszahlung.
© DPADas „Traumschiff“ wurde zu einem unbekannten Preis verkauft.
 
„Traumschiff“-Gläubiger erhalten erstes Geld zurück
Die Gläubiger der insolventen MS „Deutschland“ erhalten ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung erstmals eine Abschlagszahlung auf ihre Forderungen. Der Gläubigerausschuss habe der Zahlung von zehn Prozent auf die festgestellten Forderungen, insgesamt 6,2 Millionen Euro, zugestimmt, so Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber, in einer Pressemitteilung.
Stefan Ulrich, Gemeinsamer Vertreter der rund 2000 Anleihegläubiger, die 87 Prozent der Gesamtforderungen an das Unternehmen halten, hatte nach eigenem Bekunden sehr auf die Auszahlung gedrängt. Diese sei jetzt nur möglich gewesen, weil kein Rechtsstreit wegen der umstrittenen Schiffshypothek geführt werden müsse.
Die Beteiligungsgesellschaft des ehemaligen Traumschiffs hatte am 29. Oktober 2014 Insolvenz angemeldet. Das Schiff wurde im Mai 2015 an einen amerikanischen Investor verkauft. Die aktuellen Verbindlichkeiten der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft betragen rund 62 Millionen Euro.
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Das Insolvenzverfahren werde aber noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen, so Schmid-Sperber. Die jetzt beschlossene Auszahlung der Quote an die Anleihegläubiger erfolgt über die depotführenden Banken.

1 Kommentar:

  1. Dazu themtisch passend ein Beitrag, den ich gerade auf www.bondboard.de gefunden habe:

    Zum Geschäftsmodell der Kündigung von in Schieflage geratener Anleihen, insb. Mittelstandsanleihen:

    Aus Law Corner:
    Das Aus für querulatorische Kündigungskläger
    http://www.bondguide.de/lawcorner/la...neueste-stand/

    Dieses Geschäftsmodell dürfte damit tot sein. Glücklich derjenige Anleger, der bereits angesichts der Entscheidung des BGH in II ZR 381/13 auf meine
    Warnungen (auch hier im Board) gehört hat und sich nicht auf dieses Zockerspielchen eingelassen hat.
    Es gibt da so einige, die glaubten es in ihrer Gier und juristischen Unbedarftheit besser zu wissen und nun auf extremen Gerichtskosten hocken bleiben werden.

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