BGH 1956 zu Sinti und Roma.....// Die von den Nazis betriebene Ausgrenzungs- und Umsiedlungspolitik der "Zigeuner" sei nicht "rassisch" motiviert gewesen, sondern eine damals "übliche polizeiliche Präventivmaßnahme" zur "Bekämpfung der Zigeunerplage".
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