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Donnerstag, 21. Januar 2016

obwohl diese Münzen in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten (§ 2 Abs. 2 MünzG) und inländische Geschäfte zur Annahme verpflichtet sind (bis zu einem Betrag von 200 Euro, § 3 Abs. 1 MünzG).

Akzeptanz und Bekanntheit[Bearbeiten]

Obwohl seit 2002 jährlich zwischen 8 und 13 Millionen der 10-Euro-Gedenkmünzen ausgegeben wurden, hat kaum eine Ladenkasse ein eigenes Fach dafür, da sich die meisten dieser Münzen in der Hand von Sammlern befinden und nur selten in den Umlauf gelangen. Viele Geschäfte nehmen aus Unkenntnis die 10-Euro-Münzen nur zögernd oder nach Rücksprache an, obwohl diese Münzen in der Bundesrepublik Deutschland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten (§ 2 Abs. 2 MünzG) und inländische Geschäfte zur Annahme verpflichtet sind (bis zu einem Betrag von 200 Euro, § 3 Abs. 1 MünzG). Dieses Problem bestand schon früher mit den 5- und 10-DM-Gedenkmünzen. Ausländische Euro-Gedenkmünzen sind, mit Ausnahme der dort ebenfalls üblichen besonderen 2-Euro-Münzen, in Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel.

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