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Samstag, 19. März 2016

Das ist vielleicht auch der/ein Grund dafür das viele Kundenberater schweizer Banken ihre Kunden in Deutschland nicht mehr besucht haben......Reiseverbote....

Urteil der StaatsanwaltschaftBewährungsstrafe für Banker von Uli Hoeneß

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wird der Banker, mit dem Uli Hoeneß einst riesige Devisengeschäfte abwickelte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch dessen Schweizer Bank Vontobel wird vom Münchner Oberstaatsanwalt hart kritisiert.
 von ZÜRICH
© ULLSTEINSeit jeher viel am telefonieren: So wickelte Uli Hoeneß auch seine verhängnisvollen Devisengeschäfte ab.
Das Amtsgericht München hat nach Informationen dieser Zeitung den Schweizer Banker Jürg Hügli wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt. Hüglis früherer Arbeitgeber, die Zürcher Bank Vontobel, muss eine Geldbuße von 4,5 Millionen Euro zahlen. Hügli ist der Banker, über den Uli Hoeneß einst seine riesigen Devisengeschäfte abgewickelt hatte. Diese Geschäfte brachten den ehemaligen Fußballer, Manager und Präsidenten des FC Bayern München ins Gefängnis: Wegen der Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern war Hoeneß im März 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ende Februar wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Mit Hoeneß’ Verurteilung war für die Staatsanwaltschaft München die Sache aber noch nicht erledigt. Sie war der Ansicht, dass Jürg Hügli Hoeneß bei seinem strafbaren Tun unterstützt hatte. Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung erließ die Staatsanwaltschaft im Sommer 2014 einen europäischen Haftbefehl gegen den ehemaligen Chef-Devisenhändler der Bank Vontobel. Davon wusste Hügli freilich nichts, und als er im Oktober desselben Jahres nach Polen reiste, wurde er von der Polizei festgenommen. Gegen eine Kaution von 238.000 Euro, die ihm von seiner Bank vorgestreckt wurde, kam Hügli auf freien Fuß.
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Beihilfe zur Steuerhinterziehung in sieben Fällen

Obwohl er Polen eigentlich nicht verlassen durfte und obwohl ihm der Reisepass abgenommen worden war, machte er sich auf und davon. Der Schweizer setzte sich ins Auto und flüchtete zurück in seine Heimat. Hügli, 62 Jahre alt und inzwischen in Rente, hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Auch Vontobel hatte sich stets hinter ihn gestellt und betont, dass Hügli Hoeneß nicht als Kundenberater gedient habe. Er habe nicht dessen Vermögen verwaltet und sei nicht mit Steuerfragen befasst gewesen. Hügli habe lediglich die Aufträge für den Kauf und Verkauf von Devisen telefonisch angenommen und entsprechende Transaktionen ausgeführt.
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Nach dem Strafbefehl, der nun vom Amtsgericht München rechtskräftig erlassen wurde, sieht die Sache aber anders aus. Der Tatbestand lautet: Beihilfe zur Steuerhinterziehung in sieben Fällen. Dies bestätigte der Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich von der Staatsanwaltschaft München gegenüber dieser Zeitung. Die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr sei zur Bewährung ausgesetzt. Die „sieben Fälle“ beziehen sich auf ähnlich gelagerte Taten in verschiedenen Zeiträumen, nehmen aber allesamt zur Haupttat – also der Hinterziehung von Steuern – Bezug, für die Hoeneß verurteilt worden war.

Kein Kommentar darüber hinaus

Nun ist das Verfahren gegen Hügli und die Bank abgeschlossen. Hügli kann sich jetzt wieder frei in Deutschland und Europa bewegen, ohne befürchten zu müssen, festgenommen zu werden. „Mein Mandant ist erleichtert, dass das Verfahren beendet ist“, sagte Hüglis Rechtsanwalt Jörg Weigell dieser Zeitung. Darüber hinaus wollte sich der Münchner Steuerstrafrechtler nicht zu dem Fall äußern. Dass nunmehr ein Schweizer Banker offiziell wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Ausland verurteilt wurde, dürfte in der Eidgenossenschaft Wellen schlagen. Weitere Fälle dürften folgen.
© REUTERSUli Hoeneß aus Haft entlassen
Auch die Bank Vontobel macht in der Sache keine gute Figur. Sie muss nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Heidenreich eine Geldbuße von 4,5 Millionen Euro bezahlen, weil sie auf fahrlässige Weise ihre Aufsichtspflichten verletzt habe. Die Bank habe Hoeneß nie die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die dieser für die Erstellung einer entsprechenden Steuererklärung benötigt hätte, sagte Heidenreich. Vontobel habe es an einer angemessenen Überwachung und Organisation mangeln lassen. Die Höhe der Buße, welche die Bank für diese Ordnungswidrigkeit bezahlen muss, richtet sich nach dem Verdienst, den sie mit den Transaktionen für Hoeneß eingeheimst hat. Profiteur dieser Gewinnabschöpfung ist der Freistaat Bayern. In dessen Kasse fließen die 4,5 Millionen Euro aus der Schweiz.
Ein Sprecher von Vontobel bestätigte auf Anfrage, dass das Verfahren gegen die Bank in dieser Woche mit einem Bußgeld beendet wurde. Darüber hinaus gab es keinen Kommentar.

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