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Mittwoch, 14. Dezember 2016

Inzwischen greifen die Behörden bei Hinterziehung rigoros durch. Im Hinblick auf die in Gesellschafts-Mäntel «verpackten» Immobilien und Yachten in Mallorca sind die Folgen besonders dramatisch, so der Bericht. Denn der Deutsche Bundesgerichtshof für Steuerstrafsachen sieht bereits in der Verkürzung eines Betrags von über 50’000 Euro einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung – der mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird.

Wo deutsche Steuerfahnder schon bald auf fette Beute hoffen

Yacht vor Mallorca
Yacht vor Mallorca
Steuer-CD waren gestern. Dank dem Automatischen Informations-Austausch erhalten die deutschen Steuerfahnder nächstes Jahr ganz neue Mittel, um Schwarzgeld auf die Spur zu kommen.
Für Kenner der Materie ist es der «Big Bang auf den Balearen»: Ab dem 30. September 2017 wird in Spanien ein riesiges Datenpaket geschnürt, das den deutschen Steuerbehörden eine detailliertes Bild über die Vermögen ihrer Auslandsbürger dort vermitteln soll. Wie Deutschland zählt der südeuropäische Staat zu den 50 «Early Adopter» im automatischen Austausch (AIA) von Bankkunden-Daten.
Vom AIA erfasst werden nicht nur ausländische Kontoinhaber, sondern auch die beherrschenden Personen von Vermögensverwaltungsstrukturen wie Trusts, Stiftungen und Sitzgesellschaften. Und diesbezüglich hoffen die Finanzämter Deutschlands auf fette Beute in Mallorca.
Hafen für Steueroptimierer
Auf «Malle» haben sich so viele Deutsche niedergelassen, dass die Balearen-Insel scherzhaft als 17. Bundesland bezeichnet wird. Das Eiland bietet nicht nur Sonne und Meer, sondern auch diverse Häfen für Steueroptimierer. Als besonders beliebt gilt die spanische Rechtsform der Sociedad Limitada (S.L.), wie das deutsche Branchen-Portal «Private Banking Magazin» berichtete.
Es sei bekannt, berichteten Experten, dass derzeit noch unentdeckt Hunderte mallorquinische Immobilien über S.L. verwaltet und durch die Gesellschafter unentgeltlich genutzt werden – gleiches gilt für Yachten. Das, so werten die Kenner, wird künftig brandgefährlich.
Bereits im Jahr 2013 hatte der Bundesfinanzhof die unentgeltliche Nutzung von im Eigentum von spanischen S.L. stehenden Objekten durch die deutschen Gesellschafter oder deren Angehörige als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Nun hat das höchste deutsche Steuergericht die Rechtslage nochmals entscheidend verschärft, wie es weiter hiess.
Gefängnis statt Finca
Schon bisher war eine rückwirkende Besteuerung der Immobilien- oder Yachtnutzung an die Gesellschafter vorzunehmen, wenn der Gesellschafter die Immobilie unentgeltlich oder zu einer unangemessenen Miete genutzt hat.
Inzwischen greifen die Behörden bei Hinterziehung rigoros durch. Im Hinblick auf die in Gesellschafts-Mäntel «verpackten» Immobilien und Yachten in Mallorca sind die Folgen besonders dramatisch, so der Bericht. Denn der Deutsche Bundesgerichtshof für Steuerstrafsachen sieht bereits in der Verkürzung eines Betrags von über 50’000 Euro einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung – der mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft wird.
Kavallerie reitet anderswo
Gut möglich also, das nach den Schweizer Banken zunehmend mallorquinische Fincas ins Visier der deutschen «Kavallerie» geraten, wie der ehemalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück einst kalauerte. Noch immer steht die Drohkulisse deutscher Finanzämtergegenüber Schweizer Instituten.
Derweil dürfen die Steuerfahnder im Nachbarland künftig mit «frischen» Daten aus der Schweiz hoffen. Hierzulande wird der AIA am 1. Januar 2017 mit den EU-Staaten eingeführt; die ersten Lieferungen an Deutschland könnten rückwirkend auf 2017 im Jahr 2018 erfolgen.

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