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Sonntag, 25. März 2018

Der Islam gehört zu Deutschland (Merkel) // zu meinem Deutschland eher nicht (Rolf)

Sure 4:34

Sure 4:34 ist ein Koranvers in Sure 4, genannt an-Nisā' ("Die Frauen"), der in der traditionellen islamischen Koranexegese als Beleg für die Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau in der Ehe betrachtet wird. Seit den 1980er Jahren spielt der Vers eine zentrale Rolle in den islamisch-feministischen Bemühungen um eine geschlechtergerechte Koraninterpretation. Traditionell werden aus dem Vers eine Gehorsamspflicht der Frau gegenüber ihrem Ehemann und das Recht des Mannes, sie im Falle der Aufsässigkeit zu züchtigen, abgeleitet. Die islamisch-feministische Koranexegese bezweifelt, dass dies der ursprüngliche Sinn des Koranverses ist, und schlägt alternative Interpretationen vor.

Deutsche Übersetzungen und arabischer Wortlaut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der deutschen Koranübersetzung von Rudi Paret, die sich an der traditionellen Exegese orientiert, lautet der Vers wie folgt (die arabischen Schlüsselbegriffe sind an den entsprechenden Stellen hinzugefügt):
„Die Männer stehen über den Frauen (ar-riǧālu qauwāmūn ʿalā n-nisāʾ), weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, dass es nicht an die Öffentlichkeit kommt). Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen (nušūz), dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-ḍribū-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“
Hartmut Bobzin übersetzt den Vers etwas anders, was sich besonders beim ersten Ausdruck bemerkbar macht:
„Die Männer stehen für die Frauen ein (ar-riǧālu qauwāmūn ʿalā n-nisāʾ), deshalb, weil Gott den einen von ihnen den Vorzug vor den anderen gewährte und weil sie etwas von ihrem Vermögen aufgewendet haben. Die frommen Frauen sind demütig ergeben, hüten das Verborgene, weil auch Gott es hütet. Die aber, deren Widerspenstigkeit (nušūz) ihr befürchtet, die ermahnt, haltet euch fern von ihnen auf dem Lager, und schlagt sie (wa-ḍribū-hunna). Wenn sie euch gehorchen, dann unternehmt nichts weiter gegen sie. Gott ist hoch erhaben und groß“
Der arabische Wortlaut des Verses kann hier eingesehen werden.

Traditionelle Auslegung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Allgemein verstanden muslimische Gelehrte den Anfang von Sure 4:34 als eine Legitimation der Autorität der Männer über die Frauen in der Ehe.[1] Schon bei den frühesten Exegeten findet sich der Hinweis auf den Offenbarungsanlass auf diesen Vers.[2] Demnach wurde der Vers geoffenbart, als ein Mann seine Frau ohrfeigte, die Sache vor Mohammed gebracht wurde und dieser daraufhin als Schiedsrichter bei dem Mann das Gesetz der Wiedervergeltung vollstrecken wollte. In einigen Versionen dieses Hadith wird noch ergänzt, dass Mohammed die Offenbarung des Verses mit den folgenden Worten kommentierte: „Ich wollte eine Sache, und Gott wollte eine andere.“[3]
At-Tabarī erklärt, dass dasjenige, durch das Gott die Männer gegenüber den Frauen ausgezeichnet hat, deren Aufwendungen in Form der Brautgabe und der Unterhaltszahlungen sind.[4] Exegeten späterer Generationen wie zum Beispiel Ibn al-ʿArabī al-Maʿāfirī erwähnen meist die "mangelhafte Vernunft" der Frauen als Erklärung dafür, warum Männern ihnen gegenüber Autorität erteilt wurde.[5]
ʿAbd al-ʿAzīz Āl asch-Schaich, stellvertretender Justizminister in Saudi-Arabien und oberster Religionspolizist des Landes, leitete aus Sure 4:34 ab, dass Frauen einer totalen Kontrolle unterstellt werden müssen. Alles andere sei ein „Verbrechen gegen den Islam“.[6]

Feministische Exegese[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schon in den 1980er Jahren beschäftigte sich die marokkanische Frauenrechtlerin Fatima Mernissi mit diesem Vers. Sie wies darauf hin, dass es keine Überlieferung gibt, wonach der Prophet selbst jemals gegen eine seiner Frauen die Hand erhoben hätte, und stellte die Vermutung an, dass die Erlaubnis des Propheten zur Anwendung von Gewalt gegenüber Frauen unter dem Einfluss von ʿUmar ibn al-Chattāb (umstrittener zweiter Kalif des Islam, 634–644) zustande gekommen sei, der für seine frauenfeindliche Haltung bekannt sei.[7]
Anfang der 1990er Jahre befasste sich die amerikanisch-muslimische Frauenrechtlerin Amina Wadud mit dem ersten Teil des Verses. Sie wies die Auffassung zurück, dass sich aus dem arabischen Ausdruck qauwāmūn ʿalā zwingend ergebe, dass der Koran den Mann höher stelle als die Frau. Vielmehr deute dieser Ausdruck auf eine Verpflichtung der Männer hin, während der Zeit, in der ihre Ehefrauen durch Schwangerschaft und Stillen an der eigenen Arbeit gehindert sind, diese finanziell zu unterstützen, und zwar weil die Männer in dieser Zeit über die größere Finanzkraft verfügen.[8] Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die englische Koranübersetzung von Marmaduke Pickthall, in dem der Ausdruck mit qauwāmūn ʿalā mit „in charge of“ übersetzt wird.[9] Auch die neue Koranübersetzung von Hartmut Bobzin greift diese Interpretation des Verses auf. Hier wird der betreffende Passus mit: „Die Männer stehen für die Frauen ein“ übersetzt.
Um die Aufforderung zum Schlagen der Frauen zu entschärfen, wurden auch neue Übersetzungen für den Ausdruck wa-dribū-hunnavorgeschlagen. Einige gehen dahin, dies als einen „Klaps auf den Po“ zu interpretieren, andere verweisen darauf, dass das betreffende Verb daraba im Koran auch mehrfach in der Bedeutung „ein Beispiel prägen“ (z. B. Sure 16:76) vorkomme und entsprechend auch hier diese Bedeutung zugrunde gelegt werden könne.[10] Die iranisch-amerikanische Autorin Laleh Bakhtiar übersetzte den Ausdruck mit „then, go away from them“, meinte also, dass der Vers den Männern als letztes Mittel im Ehestreit nicht anempfehle, ihre Frauen zu schlagen, sondern sich von ihnen zu entfernen.

Literatur

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