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Montag, 30. November 2015

Sofern Ihr Kunde nicht bei der ersten Exchange Offer teilgenommen hat, wurden (werden) seine Titel in einen technischen Isin (Valor ) umgebucht. Auf diesem Titel gibt es dann eine neue Exchange Offer.

Guten Tag Herr Koch

Betreffend Ukraine habe ich die folgende Antwort erhalten:

Sofern Ihr Kunde nicht bei der ersten Exchange Offer teilgenommen hat, wurden (werden) seine
Titel in einen technischen Isin (Valor ) umgebucht.
Auf diesem Titel gibt es dann eine neue Exchange Offer.
Die Deadline für diese neue Offerte, wird voraussichtlich im März 2016 sein.

Wir werden die Kunden in den nächsten Tagen anschreiben.

Mit freundlichen Grüssen

Milliardenminus für Steuerzahler: "Der größte Bankraub in Griechenlands Geschichte"

Milliardenminus für Steuerzahler: "Der größte Bankraub in Griechenlands Geschichte"

Von , Thessaloniki
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Schlange vor der National Bank of Greece (im Juli 2015): Alles auf den SteuerzahlerZur Großansicht
DPA
Schlange vor der National Bank of Greece (im Juli 2015): Alles auf den Steuerzahler
Bankenrettung absurd: Griechenland hat private Investoren für seine siechenden Finanzinstitute gefunden. Doch die ausländischen Fonds bekommen die Aktien zum Schleuderpreis. Für die griechischen Steuerzahler bleibt ein gigantisches Minusgeschäft.
Wenig Zeit? Am Textende gibt's eine Zusammenfassung.

Es klang wie ein kleines Wunder: Griechenlands vier größte Banken brauchen weniger staatliche Hilfe für ihre Rekapitalisierung als gedacht. Statt bis zu 25 Milliarden, wie noch im Sommer geschätzt, sollen nun 5,7 Milliarden Euro öffentlicher Gelder reichen. Fast zehn Milliarden Europumpen dagegen private Investoren in die Institute.
Doch das Wunder scheint zu schön, um wahr zu sein. Wie fast immer in der Griechenlandkrise hat die Sache einen Haken - und zwar einen gewaltigen: Denn am Ende haben griechische Steuerzahler mal wieder ein gigantisches Verlustgeschäft gemacht. Und die privaten Investoren haben große Bankanteile zum Schleuderpreis bekommen.
Die Vorgeschichte dieses Bankraubs beginnt im Jahr 2013: Griechenland musste sich damals 25 Milliarden Euro leihen und steckte das Geld über seinen Bankenrettungsfonds HFSF in seine vier größten Kreditinstitute. Die waren gerade ziemlich ins Straucheln geraten, weil sie nach demSchuldenschnitt auf griechische Staatsanleihen herbe Verluste erlitten hatten.
Also sprang der Staat als Retter für die Banken ein. Im Gegenzug bekam der griechische Rettungsfonds HFSF Mehrheitsbeteiligungen an der National Bank of Greece, der Piraeus Bank und der Alpha Bank. Bei der Eurobank wurde der Rettungsfonds immerhin zum Großaktionär.
Allerdings dauerte es nicht lange und die Banken meldeten wieder Löcher in der Bilanz. Im Oktober 2015 bezifferte die Europäische Zentralbank (EZB) die Kapitallücke der vier großen griechischen Institute auf bis zu 14,4 Milliarden Euro - und mahnte sie, die Lücke schnellstens zu stopfen.
Eigentlich war klar, woher das Geld dazu kommen sollte: Die Europartner hatten in dem im Juli festgezurrten dritten Hilfspaket für Griechenland 25 Milliarden Euro für die Bankenrekapitalisierung reserviert. Nun aber wurden die Banken aufgefordert, alle Optionen auszuschöpfen, um private Kapitalgeber zu gewinnen, bevor sie die 25 Milliarden anzapfen. Das Ziel: Die Steuerzahler - egal ob griechische oder europäische - sollten möglichst wenig zur Rettung der Banken beitragen.
Die Regierung hat Eile - ab 2016 müssen die Sparer bezahlen
Allerdings stand die ganze Aktion unter enormem Zeitdruck: Bis Ende des Jahres muss die Rekapitalisierung abgeschlossen sein, sonst geht es den griechischen Sparern ans Eingemachte. Denn ab 2016 gilt in der EU die Regel, dass erst Anleger mit Guthaben über 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken öffentliches Geld anzapfen dürfen. Es war also Eile angesagt.
So geriet Griechenland in die Zwickmühle: Wenn die Regierung die Sparer schützen wollte, musste sie privaten Investoren aus aller Welt das Geschäft mit der Bankenrettung besonders schnell schmackhaft machen. Und das geht am einfachsten mit niedrigen Preisen. Die Interessenten konnten die Preise sogar selbst festlegen. Im sogenannten Bookbuilding-Verfahren durften sie angeben, wie viele Anteilsscheine sie möchten und welchen Preis sie zu zahlen bereit wären.
Die dabei ermittelten Preise waren deprimierend. Bei der National Bank of Greece zum Beispiel hatte der Rettungsfonds HFSF pro Anteilsschein 4,29 Euro bezahlt, als er 2013 sein Aktienpaket übernahm. Bei der jetzigen Kapitalerhöhung zahlen die neuen Investoren zwei Cent. Ähnlich das Bild bei der Piraeus Bank: Dort gab der HFSF im Jahr 2013 1,70 Euro pro Aktie aus, Privatinvestoren bekommen sie nun für 0,3 Cent. Bei der Alpha Bank ist es nicht besser. Der Rettungsfonds zahlte 44 Cent pro Aktie, die Investoren nun 4 Cent. Bei der Eurobank waren es 1,54 Euro für den HFSF, für private Geldgeber ist es ein Cent pro Aktie.
Für die Neueinsteiger, dem Vernehmen nach größtenteils ausländische Investmentgesellschaften, sind die Preise ein Schnäppchen. Für die bisherigen Investoren ist der Wertverlust ein Desaster, das vor allem die griechischen Steuerzahler trifft, die über den Rettungsfonds an den Banken beteiligt sind.
Denn mit dem Einstieg der neuen Investoren und der Ausgabe neuer Aktien verlieren die Anteile, die der Rettungsfonds als Alteigentümer hält, deutlich an Wert. Am Ende wird der Anteil des HFSF an den vier Banken von bisher insgesamt 85,5 Prozent auf 26,5 Prozent sinken. In den Büchern des Fonds dürften die Anteile dann mit 4,6 Milliarden Euro stehen - ein Wertverlust von 20,4 Milliarden Euro binnen zwei Jahren.Ein griechischer Banker spricht vom "größten Bankraub in Griechenlands jüngerer Geschichte".
Zwölf mal so viel wie die Rentenkürzungen
Um zu verdeutlichen, welche Dimension dieser Wertverlust hat, eignen sich ein paar Vergleiche: Die 20 Milliarden stehen für neun Prozent der griechischen Wirtschaftsleistung. Oder sie entsprechen dem Zwölffachen dessen, was Griechenland 2015 und 2016 durch Rentenkürzungen einsparen will. "Einen solchen Wertverlust in so einer kurzen Zeit hinzubekommen, muss ein neuer Weltrekord sein", sagt ein Banker, der bei einem der betroffenen Institute arbeitet.
Die Regierung in Athen feiert die teure Rettungsaktion dennoch als Erfolg. Schließlich seien die Einlagen der Sparer geschützt und die Banken stabilisiert worden. Und dafür habe man weniger Staatsgeld gebraucht als ursprünglich gedacht.
Bei den Banken selbst erkennen zumindest einige das Dilemma der Regierung an. "Sie hatte die Wahl, die bisherigen Eigentümer abzuzocken oder das ganze System kollabieren zu lassen, wenn die Banken kein privates Geld bekommen hätten", sagt ein Banker. Es sei auch so schwer genug gewesen, neue Investoren zu gewinnen - selbst zu den Schleuderpreisen.
Und doch ist sich die Branche weitgehend einig, dass die Syriza-Regierung von Ministerpräsident Alexis Tsipras sich selbst in das Dilemma manövriert habe: Durch den Konfrontationskurs, den die Regierung gegenüber den internationalen Geldgebern gefahren habe, habe sie die Banken erst in die Notlage gebracht.
Tatsächlich war 2015 ein schlimmes Jahr für Griechenlands Banken: Aus Angst vor einem möglichen Grexit - also dem Ausscheiden des Landes aus der Eurozone - zogen die Sparer mehr als 43 Milliarden Euro von ihren Konten ab, die Wirtschaft schrumpfte, statt zu wachsen, und der Anteil der faulen Kredite stieg auf 40 Prozent. Da scheint es kaum verwunderlich, dass griechische Bankaktien in den vergangenen zwölf Monaten gut 94 Prozent an Wert verloren haben.
Entsprechend hart sind die Reaktionen. "Wenn Syriza nicht solch eine desaströse Politik gemacht hätte, wären die Banken und die Wirtschaft längst wieder auf dem Weg zur Stabilität, es würden keinen neuen Gelder benötigt und der HFSF könnte sogar noch Gewinne auf seine Anteile einstreichen", sagt ein Banker. Auch aus der Opposition kommt heftige Kritik. Die konservative Nea Dimokratia (ND) verlangt eine umgehende Untersuchung. Die "unverantwortliche Politik" der Regierung habe zu einer Denationalisierung der Banken geführt, schimpft der führende ND-Politiker Nikos Dendias.
Immerhin, so glaubt man in Athen, sollte dies die letzte Geldspritze für die Banken gewesen sein. Doch auch diese Hoffnung könnte am Ende trügen: Die Rating-Agentur Standard & Poor's schätzt, dass die jetzt bereitgestellten 14,4 Milliarden Euro nicht reichen werden, um die Verluste aufzufangen, die die Banken in den kommenden ein bis eineinhalb Jahren einfahren werden. Dann könnten also wieder neue Milliarden für die griechischen Finanzinstitute nötig sein. Es wäre das vierte Mal.

Zusammengefasst: Griechenlands Banken sind vorerst gerettet. Sie haben sich frisches Kapital besorgt, das zum großen Teil von privaten Investoren kommt. Dadurch sinkt der Anteil, den der staatliche griechische Rettungsfonds an den Banken hält. Doch der griechische Staat hat dabei ein denkbar schlechtes Geschäft gemacht. Er verliert gut 20 Milliarden Euro.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/griechenland-bankenrettung-kostet-steuerzahler-milliarden-a-1064768.html

Steuerpolitik | NRW liefert Datensätze mit Verdacht auf Steuerhinterziehung an Griechenland

26.11.2015 / 14:10 Uhr

Steuerpolitik | NRW liefert Datensätze mit Verdacht auf Steuerhinterziehung an Griechenland

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Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen hat dem griechischen Finanzministerium mehr als 10.000 Datensätze zur Verfolgung von Steuerhinterziehung zur Verfügung gestellt. Die Informationen über Bankkonten von Griechen in der Schweiz wurden über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Athen übermittelt.

„Das ist ein wichtiger Schritt der griechischen Regierung, mehr Steuerehrlichkeit im Land herzustellen. Dabei unterstützen wir in NRW die Behörden nach Kräften. Dank der erfolgreichen Arbeit unserer Steuerfahnder sind wir dazu auch in der Lage“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

„Das ist eine große Chance für unser Gemeinwesen. Wir werden die Daten sorgfältig auswerten – und gegebenenfalls auch zusätzliche Informationen aus der Schweiz abfragen“, sagte der stellvertretende Finanzminister Trifon Alexiadis in Athen. Die Kontodaten hatte die NRW-Steuerfahndung im Zusammenhang mit Bankenverfahren wegen Beihilfe und Datenankäufen erlangt. Sie beziehen sich auf Privatleute und Unternehmen mit Guthaben von insgesamt bis zu 4 Milliarden Schweizer Franken.

Quelle: Finanzverwaltung online v. 25.11.2015

Sonntag, 29. November 2015

Schweiz Fünf Jahre Haft für Datendieb Wegen Wirtschaftsspionage ist der frühere HSBC-Bankangestellte Hervé Falciani in der Schweiz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Verurteilte lebt unter Polizeischutz anderswo.


SchweizFünf Jahre Haft für Datendieb

Wegen Wirtschaftsspionage ist der frühere HSBC-Bankangestellte Hervé Falciani in der Schweiz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Verurteilte lebt unter Polizeischutz anderswo.

© DPAHervé Falciani
Er hat die Daten von 100.000 Kunden der Großbank HSBC gestohlen und an Regierungen in aller Welt weitergeleitet. Damit lieferte er Tausende Steuerbetrüger ans Messer und schaufelte mit am Grab des Schweizer Bankgeheimnisses. Er selbst sieht sich als Robin Hood des steuerehrlichen Bürgers. Doch aus Sicht des Schweizer Bundesstrafgerichts in Bellinzona ist Hervé Falciani ein gemeiner Krimineller.
Das Gericht verurteilte den ehemaligen Informatiker der Genfer HSBC-Filiale am Freitag wegen Wirtschaftsspionage zu fünf Jahren Haft. Von weiteren Vorwürfen, wie der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, sprach ihn das Gericht frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Der 43 Jahre alte Falciani war dem gesamten Gerichtsprozess ferngeblieben und ward auch beim Urteilsspruch in Bellinzona nicht gesehen. Er lebt unter Polizeischutz in Frankreich und muss als italienisch-französischer Doppelbürger nicht befürchten, an die Schweiz ausgeliefert zu werden. Während des Verfahrens hatte eine Bankmitarbeiterin aus Beirut erklärt, dass Falciani ihr die entwendeten Kunden- und Kontodaten unter falschem Namen für 100.000 bis 150.000 Dollar zum Kauf angeboten habe.
Quelle: F.A.Z. 

Falciani sentenced to five years in prison

Saturday, November 28, 2015

Falciani sentenced to five years in prison

Former HSBC employee Hervé Falciani is seen in a file photo.
Former HSBC employee and whistleblower was found guily of leaking bank’s data
GENEVA — A Swiss court convicted yesterday in absentia Hervé Falciani, a former employee with international bank HSBC, for economic espionage and sentenced him to five years in prison.
Falciani, 43, was on trial for leaking bank data that led to a worldwide wave of tax evasion probes against prominent clients with accounts in Switzerland. He leaked a cache of documents allegedly indicating that HSBC’s Swiss private banking arm helped more than 120,000 clients hide funds from tax authorities.
His information then formed the basis of the revelations by many media outlets that showed how HSBC turned a blind eye to illegal activities of arms dealers and helped wealthy people evade taxes.
Seen by some as a crucial whistleblower, he had refused to travel from his native France to appear before the Swiss Federal Tribunal in Bellinzona in proceedings that began in October. France does not extradite its own citizens and Falciani appears unlikely to serve the sentence.
Falciani had been charged with illegally obtaining data, economic espionage, breach of business confidentiality and breach of bank secrecy while working at a Swiss HSBC subsidiary between 2006 and 2008.
The court in the southern Swiss town of Bellinzona threw out all the charges except for one alleging a “serious” violation of economic intelligence, for having made public information about private and public foreign entities in Lebanon, France, Germany, and Britain, according to court documents.
He was ordered to serve five years in prison, minus 170 days that he had served in pre-extradition detention in Spain.
Falciani, reached by Skype, said he had “no reaction” and said he had little consideration for the trial in Switzerland. He had previously insisted that he didn’t believe he would receive a fair trial in Switzerland. He also reaffirmed his commitment to rooting out illegal banking secrecy.
“There’s no surprise,” with the verdict, he said. “Some people don’t negotiate on the issue of terrorism. I don’t negotiate with financial opacity.”
HSBC, which argued that he had illegally downloaded details from clients and accounts, welcomed the decision against Falciani, who worked as an information technology specialist at HSBC Private Bank (Suisse). Some of the data, allegedly detailing accounts worth US$100 billion held by more than 100,000 people and legal entities, were later published by international news organizations.
“HSBC has always maintained that Falciani systematically stole clients’ information in order to sell it for his own personal financial gain,” HSBC said in a statement. “The court heard that he was not motivated by whistleblowing intentions and that this was not a victimless crime.”
HSBC was fined by the Geneva authorities this year, after investigators concluded that “organizational deficiencies” had allowed money laundering to take place at its Swiss subsidiary. French magistrates are conducting a criminal investigation into the bank, alleging “complicity in aggravated money laundering and financial fraud”.
The Argentine connection
AFIP tax bureau head Ricardo Echegaray received last year an encrypted CD from the French government containing information on 4,040 undeclared bank accounts of Argentine origin. But the original source of information was whistleblower Hervé Falciani, who led to an still-open investigation on the account holders.
Echegaray originally met with whistleblower Falciani earlier last year during an official visit to Lyon. Falciani had reportedly contacted the Argentine authorities to talk about the list and offered to give the information but the government instead chose to receive it through its so-called double taxation treaty with France in order to give the data more validity when used in court.
Some of the accounts in Geneva are allegedly owned by HSBC Argentina’s president and other bank executives, according to a partial list of the bank account holders. The list includes major firms such as Clarín Group’s Cablevisión, power distributor Edesur and cement manufacturer Loma Negra and individuals such as former YPF head Sebastián Eskenazi and late journalist Bernardo Neustadt.
A congressional bicameral committee was created to investigate the HSBC scandal and many of the supposed account holders, individuals and companies, were summoned to testify. Representatives of Cablevisión were repeatedly asked to attend but they always have refused, even through a judiciary order. With a final report pending, the committee is supposed to give suggestions on changes to the country’s financial regulations.
Herald with AP

Hakeleien mit Görg, OSA (Günther) und DF.....





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rolfjkoch@web.de

Mehrere positive Urteile gegen Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe. Prozessfinanzierer finanziert! Achtung: Es droht Verjährung Ende 2015!

DEIKON:GuteSchadensersatzchancen!Achtung:MöglicheVerjährungEnde2015!
23.11.2015

Mehrere positive Urteile gegen Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe. Prozessfinanzierer finanziert! Achtung: Es droht  Verjährung Ende 2015!


Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner konnte, worauf der BSZ e.V. bereits hingewiesen hat, mehrere positive Urteile gegen die Sicherheitentreuhänderin der 2. und 3. Anleihe, die Kanzlei CMS Hasche Sigle, vor dem 6., 9. und 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf auf Schadensersatz erstreiten (ein Fall ist auch inzwischen rechtskräftig, andere Fälle sind noch nicht rechtskräftig und befinden sich gerade beim BGH). Es gibt auch inzwischen mit der Gegenseite konkrete Vergleichsgespräche gibt für Anleger der 2. und 3.-Deikon-Anleihen.

Betroffene Deikon-Anleger sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass Schadensersatzansprüche eventuell nicht mehr lange geltend gemacht werden können, denn zum Jahresende 2015 droht Verjährung einzutreten – aufgrund der Verjährungsvorschriften der §§ 195, 199 BGB.

Hiernach tritt Verjährung nach 3 Jahren ab Kenntnisnahme vom Schaden und Schädiger ein, was immer im Einzelfall überprüft werden muss.

Bei der 2. Deikon-Anleihe, die im Jahr 2006 ausgegeben wurde, wird sowieso aufgrund der 10-jährigen Höchstverjährungsvorschrift im Jahr 2016 Verjährung eintreten, und zwar nicht erst zum Jahresende, sondern unter dem Jahr.

Auch ein renommierter Prozessfinanzierer konnte inzwischen für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Dieser Prozessfinanzierer hat sich inzwischen dazu bereit erklärt, Fälle für Anleger, die die 2. und/oder 3. Anleihe erworben haben, ab einem Streitwert von 30.000,- € zu finanzieren.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Die Chancen für Anleger der 2. und 3. DEIKON-Anleihen, gegen die Sicherheitentreuhänderin erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen, schätzen wir als gut ein."

Tätig werden sollten nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner vor allem Anleger der 2. und 3. DEIKON-Anleihen, die die Anleihen bis Ende 2008 erworben haben und entweder rechtsschutzversichert sind und über 15.000,- € Zeichnungssumme haben, oder nicht rechtsschutzversichert sind ab ca. 30.000,- € Zeichnungssumme. Denn diese Anleger können aufgrund der Zusage des Prozessfinanzierers völlig ohne Kostenrisiko tätig werden und ihre Ansprüche geltend machen.

Anleger der 2. und 3. Deikon-Anleihen sollten keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Aufgrund der zum Jahresende 2015 drohenden Verjährung ist Eile geboten.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Tax amnesty to charge as much as 8% in penalties // das ist günstig....

Sunday, November 29, 2015

Tax amnesty to charge as much as 8% in penalties

The Central Bank headquarters in downtown Buenos Aires is seen in a file photo.
By Fermín Koop
Herald Staff
AFIP tax bureau will charge between three and eight percent as a penalty for evasion
Amid a shortage of dollars and decreasing foreign-currency reserves at the Central Bank, president-elect Mauricio Macri will try to entice Argentines with undeclared assets and foreign currency to take part in a new tax amnesty programme that will charge between three and eight percent as a penalty for tax evasion.
AFIP head Ricardo Echegaray will be replaced by his former boss Alberto Abad when Macri takes office on December 10 and one of his first plans is to help bring in as much hard currency as possible. The only requirement to participate is to have been registered with AFIP for at least two years.
Macri’s tax advisers have already written up a draft measure following the same guidelines of the tax amnesty carried out in 2008, imposing a specific tax rate depending on what will be done with the cash.
Those who bring their cash back to the country will receive bigger tax breaks than those who choose to keep it abroad.
Citizens with assets or foreign currency abroad will pay an eight percent tax next year if they don’t bring them into the country, a figure that will inch up to 10 percent in 2017. Nevertheless, if they choose to bring those assets into Argentina and keep them in the country for five years, the tax burden drops to five percent next year and 6.5 percent in 2017, according to the draft.
Those with funds abroad or in the country that are later used to buy bonds will pay a four percent tax in 2016 and 4.5 percent in 2017, while those who instead buy a government bond will face a thee percent levy next year and 3.5 percent in 2017. The same will be the case for citizens that use the funds to buy a real-estate property.
“Funds held by Argentines abroad represent an important source of additional resources that haven’t been exploited yet due to the country’s economic instability over the last decade. This context explains the behaviour of Argentines who chose to transfer their savings to other countries and under other legislation,” the draft, to which the Herald had access, reads.
By taking part in the tax amnesty, citizens won’t have to pay fines, interests nor penalties on the undeclared assets and will only be asked by AFIP to change the previously submitted affidavits. Starting on 2017 after the initiative concludes, they will have to start paying taxes normally for the funds that were involved in the scheme.
Argentines are estimated to hold US$400 billion in tax havens, so repatriating at least a part of those funds would help to ease the current hard currency shortage.
The tax amnesty would replace the current existing programme, which will end in December with poor results. Of the US$4 billion the government expected to collect in three months, only US$2 billion were raked in after two years through the Cedin certificates and the BAADE bonds.
The scheme was created in June 2013 and has been extended eight times times since then. Two instruments were created for those seeking to legalize undeclared cash: the Argentine Bond for Energy Development (BAADE) and the Cedin, a certificate of deposit that can be used for real estate transactions.
“The fact that a large part of the funds aren’t declared discourages people bringing them into the country. That’s why it’s convenient for the state to decline the fiscal actions destined to collect part or all the taxation rights,” the draft reads. “The whole society benefits from this initiative thanks to the higher investment rate.”
Abad back in office
This will be the second time Abad, a University of Buenos Aires economist, holds the role of AFIP chief after leading the bureau from 2002 to 2008. He resigned back then after deep disagreements with Echegaray, who was the Customs Director at the time. Echegaray then ended up replacing Abad.
During his first term in office, Abad improved AFIP’s technology systems and was able to increase the country’s tax collection rate. He purchased scanners for customs, carried out initiatives to decrease tax evasion and offered payment plans with installments for taxpayers with debts, among other aspects.
“He is a professional with lots of experience who had done a good job when he was the AFIP head. It was a good choice,” César Litvin, tax expert and head of the Argentine Tax Institute, told the Herald. “He will face the need to improve customs controls as well as changing the image that taxpayers have of AFIP.”
Dollar shortage, main challenge
The likelihood of a sharp devaluation when Macri takes office has led to an across-the-board increased demand for dollars, forcing the Central Bank to sell US$1.8 billion so far this month to maintain the peso stable. Foreign-currency reserves have already receded by US$1.2 billion in November, ending last week at US$25.754 billion.
The high demand for dollars for saving and tourism purposes and debt payments are some of the factors that explain the reduction, with people seeking to anticipate to a weaker peso. So far this month, US$697 million have been sold in the dollar for savings programme, only US$5 million short from the record reached in October and easily exceeding the US$403 million sold in the same month last year.
@ferminkoop

Das Geschäft kam durch Selbsteintritt des Kommissionärs zustande. Der Käufer ist gleichzeitig auch Verkäufer.

Das Geschäft kam durch Selbsteintritt des Kommissionärs zustande. Der Käufer ist gleichzeitig auch Verkäufer.



http://www.deifin.de/kurszusatz.htm








Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens Die schweizerische Delegation hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die Schweiz keine Informationen im Zusammenhang mit einem Ersuchen austauschen wird, das auf rechtswidrig erlangten Daten beruht. Die Europäische Kommission hat vom Standpunkt der Schweiz Kenntnis genommen.

Erklärung der Schweiz zu Artikel 5 des Abkommens Die schweizerische Delegation hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die Schweiz keine Informationen im Zusammenhang mit einem Ersuchen austauschen wird, das auf rechtswidrig erlangten Daten beruht. Die Europäische Kommission hat vom Standpunkt der Schweiz Kenntnis genommen.


 https://www.eda.admin.ch/content/dam/dea/de/documents/berichte_botschaften/AIA-Aenderungsprotokoll_de.pdf

Zinsbesteuerung / AIA

Zinsbesteuerung / AIA

Tresor
Das Abkommen regelt die Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an natürliche Personen. © Rolf Weiss
2004 haben die Schweiz und die Europäische Union (EU) im Rahmen der Bilateralen II das Zinsbesteuerungsabkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung abgeschlossen.
Das am 27. Mai 2015 unterzeichnete Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz und der EU setzt den globalen AIA-Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) um und soll das Zinsbesteuerungsabkommen ersetzen. In diesem Rahmen beabsichtigen die Schweiz und die 28 EU-Mitgliedstaaten, ab 2017 Kontodaten zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden. Mit der Umsetzung des AIA-Standards leisten die Schweiz und die EU einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Steuerhinterziehung.

Chronologie

  • 27.5.2015: Unterzeichnung des AIA-Abkommens (noch nicht ratifiziert)
  • 8.10.2014: Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bundesrat zur Umsetzung des AIA
  • 18.12.2013: Verabschiedung des Verhandlungsmandates durch den Bundesrat für die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens
  • 1.7.2005: Inkrafttreten des Zinsbesteuerungsabkommens
  • 17.12.2004: Genehmigung durch das Parlament
  • 26.10.2004: Unterzeichnung des Zinsbesteuerungsabkommens (im Rahmen der Bilateralen II)
Stand Oktober 2015

Weiterführende Informationen

Ein Teil des Ertrags dieses Steuerrückbehalts erstattet die Schweiz den Wohnsitzstaaten der Anleger zurück, ein Teil behält sie als Entschädigung für ihren Aufwand. 2007 hat die Schweiz beispielsweise 489.9 Millionen Franken an EU-Staaten überwiesen (am meisten nach Deutschland: 130,5 Mio, sowie Italien: 125 Mio CHF). Die Schweiz behielt als Aufwandsentschädigung 163,3 Mio Franken, wovon 16,3 Mio an die Kantone gingen.

Die Zinsbesteuerungsrichtlinie in der EU
Seit dem 1. Juli 2005 findet in der EU die Zinsbesteuerungsrichtlinie (Richtlinie 2003/48/EG des Rates ) Anwendung. Sie regelt die Besteuerung von Zinserträgen, welche an natürliche Personen in einem EU-Mitgliedstaat ausserhalb ihres eigenen Wohnsitzstaates gezahlt werden. Damit will die EU dem Problem der Steuerhinterziehung entgegenwirken und somit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten.
Artikel 18 der Richtlinie sieht vor, dass die Europäische Kommission dem Rat alle drei Jahre über die Anwendung der Richtlinie berichtet und allenfalls Änderungen vorschlägt. Diesem Auftrag entsprechend hat die Kommission im September 2008 einen Bericht  über dieErfahrungen mit der Richtlinie vorgelegt (hier  finden Sie eine englischsprachige Präsentation dieses Berichts). Am 13. November 2008 hat die Europäische Kommission dann einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie verabschiedet, um Schlupflöcher zu schliessen und Steuerflucht zu verhindern.
Im Einzelnen sieht der Vorschlag vor, dass die Besteuerung von Zinszahlungen, die durch zwischengeschaltete, steuerbefreite Strukturen geleitet werden, besser gewährleistet wird. Ausserdem wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Einkünfte auszudehnen, die Zinsen aus Anlagen in bestimmten Finanzinnovationen sowie bestimmten Lebensversicherungsprodukten entsprechen. Die Mitgliedstaaten müssen nun im Ministerrat den Kommissionsvorschlage beraten. Eine Änderung der Richtlinie erfordert, wie immer in Steuerangelegenheiten, Einstimmigkeit.
An der Überprüfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie werden nicht nur die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und betroffene Marktteilnehmer beteiligt, jeder Bürger kann sich daran beteiligen und seine Meinung an folgende E-Mail-Adresse schreiben: taxud-savingsdirective_review(at)ec.europa.eu – ein Beispiel, wie die Union mit den Bürgern kommuniziert und diese mit der Union!
Das bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen EU-Schweiz
Mit der Schweiz hat die EU 2004 ein bilaterales Abkommen über die Zinsbesteuerung  geschlossen. Das Abkommen soll vermeiden, dass die Zinsbesteuerungsrichtlinie umgangen werden kann, indem Vermögen in der Schweiz anstatt in einem EU-Mitgliedstaat angelegt werden. Das Abkommen sieht vor, dass die Schweizer Zahlstellen (meistens Banken) einen Steuerrückbehalt auf Zinserträge aus Anlagen von EU-Bürgern in der Schweiz einbehalten, der bis 2011 schrittweise auf 35% erhöht wird (zu Beginn: 15%; seit 1. Juli 2008: 20%; ab 1. Juli 2011: 35%).
Ein Teil des Ertrags dieses Steuerrückbehalts erstattet die Schweiz den Wohnsitzstaaten der Anleger zurück, ein Teil behält sie als Entschädigung für ihren Aufwand. 2007 hat die Schweiz beispielsweise 489.9 Millionen Franken an EU-Staaten überwiesen (am meisten nach Deutschland: 130,5 Mio, sowie Italien: 125 Mio CHF). Die Schweiz behielt als Aufwandsentschädigung 163,3 Mio Franken, wovon 16,3 Mio an die Kantone gingen.
In den Schweizer Medien ist aufgrund der EU-internen Überprüfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie eine Diskussion entbrannt, ob die EU vor 2011 – dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerrückbehalt die definitive Höhe von 35% erreicht – von der Schweiz eine allfällige Anpassung des Abkommens verlangen könne. Dies ist grundsätzlich möglich. Das Abkommen sieht sogar explizit vor, dass sich die Parteien mindestens alle drei Jahre über das Funktionieren des Abkommens konsultieren und gegebenenfalls Anpassungen in die Wege leiten (Art. 13.1). Sollten sich die EU-Mitgliedstaaten über eine Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie – einstimmig – einig werden, ist es denkbar, dass die EU an die Schweiz gelangt mit dem Anliegen, auch das bilaterale Abkommen entsprechend weiterzuentwickeln. Schweizer Stellen haben Gesprächsbereitschaft in dieser Frage signalisiert.
In letzter Zeit wurde mehrfach behauptet, dass das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Schweiz 2013 auslaufe. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Das Abkommen ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten und bleibt gemäss seinem Art. 17, Absätze 3 und 4, solange in Kraft, bis es von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Schliesslich haben einzelne Schweizer Politiker die Meinung geäussert, das Zinsbesteuerungsabkommen sei hinfällig geworden und müsse deshalb beendet werden, nachdem der schweizerische Bundesrat angekündigt hat, beim Informationsaustausch bei Steuerdelikten Artikel 26 des OECD-Musterabkommens als Standard zu akzeptieren. Mit der Anwendung von OECD-Standards weitet die Schweiz zwar ihre Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Staaten bei der Bekämpfung von Steuerdelikten gegenüber früher aus. Eine Alternative zum Steuerrückbehalt gemäss dem Zinsbesteuerungsabkommen ist dies jedoch nicht – die Alternative dazu wäre der automatische Informationsaustausch, wie ihn die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Österreich und Luxemburg unter sich pflegen. Belgien hat kürzlich angekündigt, vom Steuerrückbehalt zum automatischen Informationsaustausch übergehen zu wollen. Dieser erlaubt die direkte Besteuerung der Zinserträge durch den Wohnsitzstaat.

Samstag, 28. November 2015

Volksbank Modau eG....zieh dich mal warm an...es sind verschiedene Klagen gegen dich eingereicht worden....

Volksbank Modau eG....zieh dich mal warm an...es sind verschiedene Klagen gegen dich eingereicht worden....

u. a..mit folgenden Anspruchsgrundlagen....


V. Ansprüche gegen die Banken, insbesondere die Volksbank Moldau eG

Zuletzt wäre noch an eine Inanspruchnahme der Banken, insbesondere an eine Inanspruchnahme der Volksbank Moldau eG zu denken.

Diese hat Gelder der Penell GmbH zur teilweisen Auslöse der Verbindlichkeiten angenommen, wohl wissend, dass ebendiese Gelder laut Prospekt (S.30) nur zur vollständigen Tilgung hätten bewegt werden dürfen.

Der Betrag in Höhe von rund 1,7 Mio €, welche die Penell GmbH vom Treuhandkonto der Anleger nahm, reichte insoweit lediglich zur anteiligen Tilgung der Verbindlichkeiten, welche sich zum Zeitpunkt der Anlageemission auf rund 3,34 Mio € beliefen. Wohl wissend, dass die Anleger trotz Verwertung des Geldes keine zusätzliche Übertragung der Sicherheit in Form des Warenlagerinhalts bekämen, nahm sie dennoch das Geld an.

Ob die Volksbank Moldau eG trotz unvollständiger Tilgung tatsächlich die Sicherheiten übertrug, ist derzeit noch nicht bestätigt. Hinzu kommen weiterre Unklarheiten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau aufgeklärt werden konnten. Insbesondere würde ein Wissen der Bank um den tatsächlichen Warenlagerbestand zum Zeitpunkt der Anlageemission, eine Haftung der Bank verdichten.

RA Koch