Auch im MasterstudiumSo gibt’s länger Kindergeld
Für das Masterstudium wollte der Fiskus kein Kindergeld zahlen. Dagegen hat eine Familie geklagt. Jetzt können sich auch andere Familien freuen.
18.11.2015, von JOACHIM JAHN
Eltern haben auch bei einem Masterstudium von Sohn oder Tochter Anspruch auf Kindergeld – jedenfalls wenn dieses inhaltlich und zeitlich auf den vorhergegangenen Bachelor-Studiengang abgestimmt ist. Diese Entscheidung gab der Bundesfinanzhof am Mittwoch bekannt.
Ein solches „konsekutives Masterstudium“ ist demnach Teil der Erstausbildung, auch wenn der Betreffende nebenher mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Im Streitfall ging es um einen jungen Studenten, der an einer Universität den Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsmathematik gemacht hatte. Für das anschließende Masterstudium verweigerte die Familienkasse der Mutter das Kindergeld und bekam damit vor Gericht in erster Instanz auch recht.
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Die Bundesrichter befanden nun aber, es handele sich insgesamt um eine einheitliche Ausbildung (Az.: VI R 9/15).
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