Steuer auf KapitalerträgeSPD will Abgeltungsteuer vor der Wahl abschaffen
Nach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellt auch die SPD die Abgeltungsteuer in Frage. Sie soll noch vor der nächsten Wahl wegfallen, sagt ein führender Finanzpolitiker der Partei.
13.11.2015
© DPAIn der Debatte um die Abschaffung der auf Zinsen oder Dividenden erhobenen Abgeltungsteuer fordert SPD-Finanzexperte Carsten Schneider eine Entscheidung noch vor der nächsten Bundestagswahl.
Nachdem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble öffentlich darüber nachgedacht hat, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge der Einkommensteuer zu unterziehen, kommt Zustimmung seitens des Koalitionspartners SPD. „Es gibt keinen Grund, bis nach der Wahl zu warten", sagte der SPD-Finanzpolitiker Carsten Schneider dem Magazin „Focus“.
Ab Anfang 2017 gelte der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten, „deshalb brauchen wir dann die Abgeltungsteuer nicht mehr“. Die pauschale Abgabe von 25 Prozent auf Kapitalerträge solle deshalb noch in dieser Legislaturperiode abgeschafft und Einkünfte aus Kapitalerträgen sollten dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden.
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Kritik äußerte hingegen der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms. „Kapitalerträge in einer Zeit zu besteuern, in der sie ohnehin durch die Niedrigzinspolitik der EZB belastet sind, wäre ein Zeichen von Rücksichtslosigkeit und politischer Arroganz", sagte Solms.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte die Abgeltungsteuer kürzlich öffentlich in Frage gestellt. Eine Abschaffung könne in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden, sagte er. Aus seiner Sicht wird sie überflüssig, wenn ab 2017 der weltweite Finanzdatenaustausch die Steuerhinterziehung erschwert.
Der internationale Finanzdatenaustausch ist am Donnerstag vom Bundestag beschlossen worden. Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Kraft gesetzt, die Deutschland im Oktober 2014 mit 50 weiteren Staaten unterzeichnet hatte. Das internationale Abkommen sieht vor, dass die teilnehmenden Staaten jährlich Informationen über Konten und Kontoerträge von Personen untereinander austauschen, die sie sich jeweils von den bei ihnen ansässigen Banken, Versicherungen oder Finanzmaklern beschaffen. Zu den relevanten Daten gehören unter anderem Angaben zu Guthaben und Zins- und Dividendenerträgen.
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