Bankguthaben bis 100.000 EuroEU-Kommission legt Pläne für Einlagensicherung vor
Die EU-Kommission will bis zum Jahr 2024 eine europaweite Einlagensicherung für Bankguthaben aufbauen. Die Einlagensicherung soll Kunden bei einem Zusammenbruch von Banken für mögliche Verluste entschädigen. Kritik kommt aus Deutschland.
24.11.2015
© DPADie Bundesregierung und die deutschen Banken lehnen die EU-Pläne zur Einlagensicherung bisher ab.
Die EU-Kommission will ab 2017 schrittweise eine einheitliche Absicherung von Bankeinlagen in Europa etablieren. Daran müssten auch alle deutschen Geldhäuser mitwirken, betonte die Brüssler Behörde am Dienstag bei der Präsentation ihrer Pläne. Durch die einheitliche Einlagensicherung solle der Schutz von Erspartem gestärkt, die Finanzstabilität erhöht und die Verbindung von Banken und Staaten weiter gelöst werden, erklärte die Kommission. Nach der Schaffung einer einheitlichen Bankenaufsicht und Abwicklungsbehörde sei das European Deposit Insurance Scheme (EDIS) der logische nächste Schritt, sagte Valdis Dombrovskis, einer der Vize-Präsidenten der Kommission. „Die Vollendung der Bankenunion ist für eine krisenfeste und prosperierende Wirtschafts- und Währungsunion unverzichtbar.“
Die Teilnahme an der EU-Einlagensicherung sei für Euro-Mitgliedstaaten, die dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen, Pflicht, erklärte die Kommission. Eine Ausnahmeregelung für eine bestimmte Art von Instituten werde es nicht geben. Zuletzt hatten EU-Vertreter mit Aussagen über Sonderregeln für deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken für Verwirrung gesorgt. Die Bundesregierung und die deutschen Banken lehnen die EU-Pläne bisher ab.
Mehr zum Thema
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, der Vorschlag setze weiterhin falsche Anreize zur Vergemeinschaftung von Risiken, anstatt - wie von der Bundesregierung gefordert - Risiken zu reduzieren. Zudem hätten viele EU-Staaten noch nicht einmal die bereits beschlossenen Maßnahmen umgesetzt, so dass für weitere Schritte die Rechtsgrundlage fehle.
Auch der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giro- Verbandes (DSGV),Georg Fahrenschon, kritisierte den Vorschlag der EU-Kommission. Die Kommission sei mit ihrer Idee, „die nationalen Einlagensicherungen quasi erst gar nicht ausprägen zu lassen, sondern jetzt eine Vergemeinschaftungsinitiative zu starten, auf dem Holzweg”, sagte Fahrenschon am Dienstag im Deutschlandfunk. Er lehne den Vorschlag ab, weil dieser „eine völlig falsche Signalwirkung, eine völlig falsche Anreizwirkung etabliert”, sagte der DSGV-Präsident.
Spareinlagen bis zu 100.000 Euro sollen in Europa geschützt sein
Sparkassen und Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken haben ihre eigenen Einlagensicherungssysteme. Diese sehen vor, dass schwächelnde Institute gruppenintern aufgefangen werden. Die Finanzkrise habe jedoch gezeigt, dass die Verbünde überfordert sein könnten, etwa bei der Rettung einer Landesbank, argumentiert die Kommission. Deshalb müssten die Verbünde ebenfalls am EIDS teilnehmen, sie bekämen so ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Da die Gebühren für den EU-Topf vom Risiko der Geldhäuser abhängen soll, müssten „alle auf Sicherheit setzenden Banken in Europa“ allerdings nur „relativ niedrige Beiträge zahlen“, erklärte die EU-Kommission.
Sie will mit ihrem Vorstoß dafür sorgen, dass Spareinlagen bis zu 100.000 Euro in Europa künftig besser geschützt sind. Vorbild ist die amerikanische Einlagensicherung FDIC. Die Einführung in den Euro-Staaten soll in drei Phasen vonstattengehen. Von 2017 bis 2020 ist zunächst ein Rückversicherungssystem geplant. Der EU-Topf springt nur ein, wenn nationale Sicherungssysteme bei Bankpleiten überfordert sind. In der zweiten Phase ab 2020 sollen nationale und europäische Sicherungssysteme Sparer dann ab dem ersten Euro gemeinsam entschädigen. Der Anteil, der dabei aus dem EU-Topf bezahlt wird, steigt von Jahr zu Jahr an.
Ab 2024 ist der EU-Topf, der vom Single Resolution Board (SRB) von Elke König verwaltet werden soll, dann alleine zuständig. Er soll dann rund 43 Milliarden Euro zur Verfügung haben. Das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen dem Vorschlag der Kommission zustimmen. Es ist zu erwarten, dass es vorher noch zu einigen Anpassungen kommt. Experten gehen nicht davon aus, dass das Vorhaben gegen den Willen Deutschlands und anderer Mitgliedsstaaten durchgedrückt wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen