Erklärung der Schweiz
zu Artikel 5 des Abkommens
Die schweizerische Delegation hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass
die Schweiz keine Informationen im Zusammenhang mit einem Ersuchen austauschen
wird, das auf rechtswidrig erlangten Daten beruht. Die Europäische Kommission
hat vom Standpunkt der Schweiz Kenntnis genommen.
https://www.eda.admin.ch/content/dam/dea/de/documents/berichte_botschaften/AIA-Aenderungsprotokoll_de.pdf
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