Dieser Schwachmat RA Kuthe hat das Urteil des OLG Köln zu Deikon-Kündigung (Deikon vertreten von Görg) nicht verstanden....da wurde nach 314 die Zumutbarkeit überdehnt (Kläger hätte 2. GV abwarten können und müssen)....und sabbelt wünschenswertes für die Restructurierungsindustrie herunter....
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen