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Freitag, 13. November 2015

Dieser Schwachmat RA Kuthe hat das Urteil des OLG Köln zu Deikon-Kündigung (Deikon vertreten von Görg) nicht verstanden....da wurde nach 314 die Zumutbarkeit überdehnt (Kläger hätte 2. GV abwarten können und müssen)....und sabbelt wünschenswertes für die Restructurierungsindustrie herunter....



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