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Donnerstag, 18. Oktober 2012

dieser professorale Schluss überzeugt mich nicht // Christoph Thole in WM 22. September 2012


VII. Ergebnis
Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, ist eine
zulässige Klageerhebung geschädigter Anleger gegen
Griechenland vor deutschen Gerichten nicht gänzlich
ausgeschlossen. Indessen sind schon in zuständigkeitsrechtlicher
Hinsicht einige argumentative Klippen zu
überwinden. Quasi nebenbei zeigt sich, dass die
EuGVVO für Verfahren mit kollektivem Bezug und für
Klagen im Bereich des Kapitalmarktrechts nur unzureichend
gerüstet ist; ein Manko, das bei den laufenden
Reformüberlegungen berücksichtigt werden sollte*0.
Mit raschen Urteilen zu Gunsten der Anleger dürfte in
der Causa Griechenland nicht zu rechnen sein. Noch
größere Hürden lauern zudem auf der Ebene der Begründetheit
der Klagen. Es ist nicht recht erkennbar,
dass Griechenland durch gesetzliche Änderung des auf
die Anleihen anwendbaren Rechts seine Regelungskompetenzen
überschritten hätte. Privatanleger und ihre
Berater sollten sich einem Klagevorhaben daher mit
einem gerüttelt' Maß an Realismus nähern.


Klagen geschädigter Privatanleger gegen Griechenland
vor deutschen Gerichten?
Von Uruv.-Prof. Dr. iur. Christoph Thole, Dipl.-Kfm., Tübingen


WM Zeitschrift
We r t p a p i e r - ftrWb-techafts-
Mitteilungen und Bankrecht
38 22. September 2012
66. Jahrgang
Seiten 1793-1840


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