Schadensersatzansprüche gegen die Wertpapiere verwahrende Bank wegen Depotunterschlagung gemäß § 34 Nr. 1 DepG // OLG Ffm 23 U 35/07
- Schadensersatzansprüche gegen die Wertpapiere verwahrende Bank wegen Depotunterschlagung gemäß § 34 Nr. 1 DepG
Tenor
- Auf die Berufung wird das am 30.01.2007 verkündete Schlussurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt am Main abgeändert.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.462.361,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 04.04.2006 zu zahlen.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE080008237%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L
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