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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Sdk Widerspruch Antwortschreiben von Comdirect:

Hallo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "GRI-CHF-Bond kaum zu stoppen...kaum zu toppen...." hinterlassen:

Sdk Widerspruch Antwortschreiben von Comdirect:
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Sie widersprechen dem am 12.03.2012 vorgenommenen Umtausch Ihrer 4,3 % Griechenlandanleihe 09/12, WKN A0T6US und Ihrer 4,0 % Griechenlandanleihe 08/13, WKN A0TS58.

Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe für diesen Umtausch.

Am 24.02.2012 hatte Griechenland den privaten Gläubigern ein Umtauschangebot für ihre Anleihen unterbreitet, das bis zum 08.03.2012 lief und am 12.03.2012 umgesetzt wurde. Wir informierten Sie über dieses auf den offiziellen Angebotsunterlagen basierende Umtauschangebot sowie die möglichen Konsequenzen.

Zum Umschuldungsangebot hatte das griechische Parlament ein Gesetz zur nachträglichen Einführung von „Collective Action Clauses“ (CAC) für nach griechischem Recht begebene Anleihen beschlossen. Die CAC ermöglichten es der griechischen Regierung, die Umschuldung bei Erreichen der definierten Mindestumtauschquote für alle Privatgläubiger verbindlich zu machen. Vorausgesetzt, dass 50 % der Gläubiger auf das Angebot antworten, und sich davon 66 % für einen Umtausch aussprechen, konnten die Klauseln aktiviert werden.

Für die nach griechischem Recht emittierten Anleihen haben rund 86 % der Gläubiger dem Umtausch und der Abänderung der Anleihebedingungen zugestimmt. Nachdem auch die griechische Regierung zugestimmt hatte, wurde der Beschluss dann für alle Anleihegläubiger bindend. Somit auch für diejenigen Gläubiger, die nicht zugestimmt hatten bzw. dem Umtausch sogar widersprochen hatten.

Die Verwahrung der Anleihebestände erfolgte - über unsere ausländischen Verwahrstellen - bei der Wertpapiersammelbank in Athen. Dort wurde - nach Wirksamwerden des Umtauschbeschlusses für alle Anleihegläubiger - am Wochenende zwischen dem 09. und 11.03.2012 der Umtausch vorgenommen. Am Morgen des 12.03.2012 haben wir darüber entsprechende Umbuchungsmitteilungen erhalten, die notwendigen Depotumbuchungen vorgenommen und unsere Kunden anschließend informiert. Bereits in den Kundenanschreiben zu den Details des Umtauschangebotes wurden Sie darauf hingewiesen, dass ein eventueller Zwangsumtausch erfolgen könnte.

comdirect hat diesen Umtausch nicht aktiv veranlasst und hierauf auch keinen Einfluss gehabt. Die verwahrende Bank in Athen war nach den allgemeinen Verwahrregeln berechtigt und verpflichtet, entsprechende Umtäusche automatisch vorzunehmen, wenn z. B. im Rahmen von Kapitalmaßnahmen alte durch neue Wertpapiere zu ersetzen sind. Auf Grundlage des für alle Anleihegläubiger bindenden Mehrheitsbeschlusses konnte und musste die Wertpapiersammelbank in Athen die bisherigen Anleihebestände durch die neuen Wertpapiere ersetzen. Dieses musste comdirect anschließend durch entsprechende Buchungen auf den Kundendepots umsetzen.

Wir freuen uns, wenn unsere Erläuterungen zu einem besseren Verständnis beitragen. Bitte haben Sie aufgrund des geschilderten Sachverhalts Verständnis, dass ein Widerspruch bzw. eine Rückabwicklung des vorgenommenen Umtausches nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
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Von Hallo am 11. Oktober 2012 16:09 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

2 Kommentare:

  1. Die comdirect und clearstream haben die Papiere doch bösgläubig zum Umtausch freigegeben... anders geht das gar nicht!!!

    Wieso nun steht da nun Zwangsumtausch??? Bei vorhandenen CAC ist bei erreichen der Zustimmungsquote der Umtausch doch freiwillig für alle bindend. Einen Zwangsumtausch gibt es dort nicht...


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  2. "comdirect hat diesen Umtausch nicht aktiv veranlasst und hierauf auch keinen Einfluss gehabt."

    Von wem wurden die Konten für den Umtausch denn freigegeben? Wahrscheinlich vom lieben Gott oder dem Weihnachtsmann...

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