Hallo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "GRI-CHF-Bond kaum zu stoppen...kaum zu toppen...." hinterlassen:
Sdk Widerspruch Antwortschreiben von Comdirect:
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Sie
widersprechen dem am 12.03.2012 vorgenommenen Umtausch Ihrer 4,3 %
Griechenlandanleihe 09/12, WKN A0T6US und Ihrer 4,0 %
Griechenlandanleihe 08/13, WKN A0TS58.
Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe für diesen Umtausch.
Am
24.02.2012 hatte Griechenland den privaten Gläubigern ein
Umtauschangebot für ihre Anleihen unterbreitet, das bis zum 08.03.2012
lief und am 12.03.2012 umgesetzt wurde. Wir informierten Sie über dieses
auf den offiziellen Angebotsunterlagen basierende Umtauschangebot sowie
die möglichen Konsequenzen.
Zum Umschuldungsangebot hatte das
griechische Parlament ein Gesetz zur nachträglichen Einführung von
„Collective Action Clauses“ (CAC) für nach griechischem Recht begebene
Anleihen beschlossen. Die CAC ermöglichten es der griechischen
Regierung, die Umschuldung bei Erreichen der definierten
Mindestumtauschquote für alle Privatgläubiger verbindlich zu machen.
Vorausgesetzt, dass 50 % der Gläubiger auf das Angebot antworten, und
sich davon 66 % für einen Umtausch aussprechen, konnten die Klauseln
aktiviert werden.
Für die nach griechischem Recht emittierten
Anleihen haben rund 86 % der Gläubiger dem Umtausch und der Abänderung
der Anleihebedingungen zugestimmt. Nachdem auch die griechische
Regierung zugestimmt hatte, wurde der Beschluss dann für alle
Anleihegläubiger bindend. Somit auch für diejenigen Gläubiger, die nicht
zugestimmt hatten bzw. dem Umtausch sogar widersprochen hatten.
Die
Verwahrung der Anleihebestände erfolgte - über unsere ausländischen
Verwahrstellen - bei der Wertpapiersammelbank in Athen. Dort wurde -
nach Wirksamwerden des Umtauschbeschlusses für alle Anleihegläubiger -
am Wochenende zwischen dem 09. und 11.03.2012 der Umtausch vorgenommen.
Am Morgen des 12.03.2012 haben wir darüber entsprechende
Umbuchungsmitteilungen erhalten, die notwendigen Depotumbuchungen
vorgenommen und unsere Kunden anschließend informiert. Bereits in den
Kundenanschreiben zu den Details des Umtauschangebotes wurden Sie darauf
hingewiesen, dass ein eventueller Zwangsumtausch erfolgen könnte.
comdirect
hat diesen Umtausch nicht aktiv veranlasst und hierauf auch keinen
Einfluss gehabt. Die verwahrende Bank in Athen war nach den allgemeinen
Verwahrregeln berechtigt und verpflichtet, entsprechende Umtäusche
automatisch vorzunehmen, wenn z. B. im Rahmen von Kapitalmaßnahmen alte
durch neue Wertpapiere zu ersetzen sind. Auf Grundlage des für alle
Anleihegläubiger bindenden Mehrheitsbeschlusses konnte und musste die
Wertpapiersammelbank in Athen die bisherigen Anleihebestände durch die
neuen Wertpapiere ersetzen. Dieses musste comdirect anschließend durch
entsprechende Buchungen auf den Kundendepots umsetzen.
Wir freuen
uns, wenn unsere Erläuterungen zu einem besseren Verständnis beitragen.
Bitte haben Sie aufgrund des geschilderten Sachverhalts Verständnis,
dass ein Widerspruch bzw. eine Rückabwicklung des vorgenommenen
Umtausches nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Von Hallo am 11. Oktober 2012 16:09 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
Die comdirect und clearstream haben die Papiere doch bösgläubig zum Umtausch freigegeben... anders geht das gar nicht!!!
AntwortenLöschenWieso nun steht da nun Zwangsumtausch??? Bei vorhandenen CAC ist bei erreichen der Zustimmungsquote der Umtausch doch freiwillig für alle bindend. Einen Zwangsumtausch gibt es dort nicht...
"comdirect hat diesen Umtausch nicht aktiv veranlasst und hierauf auch keinen Einfluss gehabt."
AntwortenLöschenVon wem wurden die Konten für den Umtausch denn freigegeben? Wahrscheinlich vom lieben Gott oder dem Weihnachtsmann...