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Montag, 22. Oktober 2012

Auch meine Bank teilte mir mit, dass sie die WEISUNG "NOAC" = no action gemeldet hatte.

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "könntest du mir das Schreiben bitte zukommen lasse..." hinterlassen: 

Umd damit rückt Clearstream, wie ja sowieso eigentlich schon klar, immer mehr in den Mittelpunkt. Gemeinsam mit der Bank of Greece wurden sie zu Erfüllungsgehilfen in einem Tausch, der nur auf einer einseitigen Willenserklärung basierte. Da es aber keine Schenkung war, dürften zwei Willenserklärungen notwendig gewesen sein, weil im Gegenzug ja die alten Papiere entzogen wurden. Jeder, der widersprochen oder nix gemacht hatte, hat keine wirksame Willenserklärung abgegeben. Auch meine Bank teilte mir mit, dass sie die WEISUNG "NOAC" = no action gemeldet hatte. 

Sachlich kann ich keinen Unterschied erkennen, warum ein elektronisches Verwahrsystem mich rechlich schlechter stellen darf als bei effektiven Stücken. Wären es effektive Stücke gewesen, hätte GR wohl kaum gewaltsam mir diese "klauen" dürfen. Ich hoffe, ein Richter sieht diese Problematik der verbotenen Eigenmacht und Clearstream haftet (nach geteilter Hand) als Erfüllungsgehilfe meiner Depotbank. 





Von Anonym am 22. Oktober 2012 12:28 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.

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