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Dienstag, 2. Oktober 2012

Umstrittene AnleihenkäufeMinister bringt Bundesbank-Boykott gegen EZB ins Spiel

Umstrittene AnleihenkäufeMinister bringt Bundesbank-Boykott gegen EZB ins Spiel

exklusiv Bisher begnügte sich Bundesbankchef Weidmann damit, seine Kritik an der EZB in den Zentralbank-Gremien und öffentlich vorzutragen. Er könnte aber noch einen Schritt weiter gehen - meint zumindest FDP-Europaminister Hahn.

Bundesbankchef Jens Weidmann: Wagt er einen Aufstand gegen die EZB? Quelle: Reuters
Bundesbankchef Jens Weidmann: Wagt er einen Aufstand gegen die EZB? Quelle: Reuters
 
BerlinBundesbankpräsident Jens Weidmann hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass er das geplante Staatsanleihen-Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ablehnt. Zuletzt vergangene Woche in der „Neuen Zürcher Zeitung“. Es stelle sich die Frage, ob die EZB zu einem solchen Aufkauf demokratisch legitimiert sei, sagte Weidmann. Zudem stellte er klar, dass die Bewahrung von Finanzstabilität nicht das vorrangige Mandat der EZB sei und keinen Blankoscheck darstelle. Sie sei vielmehr der Absicherung von Preisstabilität untergeordnet, sagte der deutsche Notenbanker und fügte hinzu: „Es gibt Voraussetzungen für die Erfüllung von Aufgaben, welche Notenbanken nicht aus sich heraus gewährleisten können, sondern bei denen die Mitgliedstaaten gefragt sind. Hier findet auch das Mandat der Notenbanken seine Grenzen.“

 Die Worte Weidmanns deuten an, was viele bereits als faktisch gegeben ansehen, nämlich, dass die EZB möglicherweise europarechtswidrig handelt. Nur, festgestellt hat einen solchen Rechtsbruch bisher niemand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg könnte nach eine Prüfung der EZB-Anleihen-Politik zu einem solchen Ergebnis kommen. Doch dazu müsste zunächst gegen die EZB eine Klage eingereicht werden. Allerdings darf nicht jeder diesen Klageweg beschreiten.

 Die Bundesregierung könnte zwar Luxemburg anrufen, wird diesen Schritt aber wohl nicht in Erwägung ziehen. Interessant wird sein, wie sich das Bundesverfassungsgericht in der Frage positioniert. Die Karlsruher Richter haben angekündigt, sich bis Dezember mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die geplanten Staatsanleihekäufe der EZB gegen europäisches Recht verstoßen. Das Gericht hat in seinem Urteil im September bereits angedeutet, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens habe. In Vorbereitung des Hauptsacheurteils im Dezember dürfte es in dieser Angelegenheit erneut die Bundesbank befragen, die sich deshalb derzeit dem Vernehmen nach juristisch beraten lässt.


Der hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) äußerte in diesem Zusammenhang die Hoffnung, dass sich die Bundesbank nach juristischer Prüfung dazu durchringt, sich gegen den Aufkauf von Staatsanleihen zu stellen, um auf diese Weise eine rechtliche Überprüfung vor dem EuGH zu erzwingen. „Wenn die Juristen der Bundesbank zur Auffassung kommen, dass die Ankäufe vertragswidrig sind beziehungsweie aufgrund der Hinweise des Bundesverfassungsgerichts eine Mitwirkung an solchen Ankäufen gegen das Grundgesetz verstoßen würde, dann wäre es für mich nachvollziehbar, wenn man sich in der Konsequenz an diesen Ankäufen nicht beteiligt“, sagte Hahn Handelsblatt Online. „Dann ist es an der EZB, über den EuGH eine rechtliche Klärung herbeizuführen und diese Debatte ein für alle Mal zu beenden.“ Die Zentralbank müsste dann die Bundesbank auf Mitwirkung verklagen.

1 Kommentar:

  1. Verjährungshemmung durch den Versuch einer außergerichtlichen Einigung unter Hinzuziehung einer Gütestelle entspricht deutscher Rechtsprechung!

    Bei den staatlichen Klagen, die wahrscheinlich die nächsten 10 Jahre in Anspruch nehmen, wäre solch eine Vorgehensweise sodann sicher für alle Nichtkläger angebracht...

    Die ICSID Klage bietet daher auch in diesem Punkt eindeutige Vorteile.

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