Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 19. März 2014

Der Fall „Dano“ erfüllt praktisch alle Klischees, mit dem Kritiker die Gefahren eines „Sozialtourismus“ beschwören: Die Rumänin Dano, heute 24 Jahre alt, wohnt bei ihrer Schwester in Leipzig. In Rumänien hat sie insgesamt drei Jahre lang die Schule besucht, sie hat keinen Schulabschluss und keinen Beruf erlernt.

ArmutseinwanderungHartz IV für Ausländer würde Jobcenter überfordern

  ·  Nach deutschem Recht haben Ausländer auf Arbeitssuche kein Anspruch auf Hartz IV. Eine arbeitslose Rumänin klagt dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof. Heute wurde erstmals mündlich verhandelt.
© EILMES, WOLFGANGVergrößernMitten in Frankfurt: In diesen Verschlägen haben mehrere Monate lang Rumänen unter erbärmlichen Umständen gelebt. Am Montag haben sie die Industriebrache geräumt.
Selten hat ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gleich zu Anfang für so viel Wirbel gesorgt wie der Fall „Dano“. Die Klage einer arbeitslosen Rumänin, die in Deutschland vor Gericht Hartz IV einfordert, ist zum Symbol für die kontroverse Debatte um die Gefahren einer Armutseinwanderung aus Osteuropa geworden. Schon die Stellungnahme der Europäischen Kommission in der Sache sorgte Ende vergangenen Jahres für Aufruhr, als sie darin Zweifel an der rechtlichen Lage in Deutschland äußerte. Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches II ist der Anspruch auf Hartz IV (Arbeitslosengeld II), für Ausländer auf Arbeitssuche pauschal ausgeschlossen. Dies sei mit Europarecht nicht vereinbar, argumentierte die Kommission. Insbesondere die CSU zeigte sich empört über so viel Einmischung.
Am Dienstag beschäftigte sich der EuGH erstmals öffentlich mit der Frage, ob EU-Ausländer wie Bulgaren und Rumänen in Deutschland Hartz IV verlangen können. Dabei geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um viel zusätzliche Arbeit für die Jobcenter – und die könnten damit schlicht überfordert sein, argumentierte der Rechtsvertreter Deutschlands, Johannes Möller, in der mündlichen Verhandlung in Luxemburg.
Bringt der EuGH die deutsche Regelung zu Fall, müssen die Mitarbeiter in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Antragssteller eine „Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt“ aufweisen. Dies verletzte das Gebot der Rechtssicherheit und das Gebot der Gleichmäßigkeit und Transparenz des Verwaltungshandelns, sagte Möller. Dem widersprach der Rechtsvertreter der EU-Kommission, die in diesem emotional aufgeladenen Fall eher unfreiwillig die Rolle des Gegenspielers übernimmt. Formal gesehen gibt sie in dem Verfahren nur eine Stellungnahme ab.

Die Klägerin ist durch mehrere Eigentumsdelikte aufgefallen

Der Fall „Dano“ erfüllt praktisch alle Klischees, mit dem Kritiker die Gefahren eines „Sozialtourismus“ beschwören: Die Rumänin Dano, heute 24 Jahre alt, wohnt bei ihrer Schwester in Leipzig. In Rumänien hat sie insgesamt drei Jahre lang die Schule besucht, sie hat keinen Schulabschluss und keinen Beruf erlernt. Weder in Deutschland noch in Rumänien hat sie jemals gearbeitet, sie spricht nur gebrochen Deutsch. Auch durch kleinere Vermögens- und Eigentumsdelikte ist sie schon aufgefallen. Dafür wurde sie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Rechtsanwältin der Klägerin betonte dagegen vor Gericht die Verantwortung der Behörden: Ihre Mandantin habe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden, die Jobcenter hätten ihr jedoch jegliche Unterstützung bei der Stellensuche verweigert.
Ganz mittellos ist die Frau in Deutschland allerdings nicht. Ihre Schwester sorgte für sie, außerdem überweist ihr die Familienkasse jeden Monat Kindergeld in Höhe von 184 Euro. Das Jugendamt Leipzig legte noch einmal einen Unterhaltsvorschuss von 133 Euro dazu. Diese Zahlungen sind nach deutscher Rechtslage unstrittig, zur Diskussion vor Gericht stehen ganz andere Summen: Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz beträgt 391 Euro pro Monat, hinzu kommt ein Alleinerziehendenzuschlag von rund 36 Prozent sowie „angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung“, monatlich etwa 315 Euro. In Rumänien verdienen Arbeitnehmer 476 Euro brutto.
In Sachen Sozialtourismus hat der EuGH schon Leitlinien eingezogen: Ausgerechnet im Fall eines deutschen Rentners in Österreich hat er den Mitgliedstaaten 2010 strenge Vorgaben gemacht. Die Richter stellten klar, dass ein automatischer Ausschluss der „wirtschaftlich nicht aktiven“ EU-Ausländer nicht mit europäischen Vorgaben zu vereinbaren ist. Jeder Fall muss einzeln entschieden werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen