GesetzesänderungSchweiz überprüft nachrichtenlose Bankkonten
Die Schweiz überprüft nun sogenannte nachrichtenlose Bankkonten. Fachleute erhoffen sich davon neue Spuren zu Vermögen, die Nazis vor Kriegsende in Sicherheit brachten.
03.05.2015
In der Schweiz werden nach einer Gesetzesänderung Tausende sogenannte nachrichtenlose Bankkonten überprüft. Eine Sprecherin der Schweizerischen Bankier-Vereinigung (SBVg) bestätigte einen Bericht der „Welt am Sonntag“: „Es gibt neu eine gesetzliche Regelung, nach der alle Vermögen, die länger als 60 Jahre nachrichtenlos sind, publiziert werden müssen.“ Das werde im Laufe des Jahres geschehen. Die Regelung betreffe Konten von Schweizern und ausländischen Kunden.
In dem Zeitungsbericht heißt es, dabei gehe es um Konten, die seit dem Jahr 1955 oder länger bestünden und seit dem Jahr 1965 nicht mehr genutzt würden. Die Prüfung könne nach Einschätzung von Fachleuten neue Spuren zu Vermögen ergeben, das die Nazis vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Sicherheit brachten.
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Bisher sei etwa bei der Aargauischen Kantonalbank ein im März 1940 eröffnetes deutsches Konto mit etwas mehr als 1000 Schweizer Franken gefunden worden. In den neunziger Jahren war bekanntgeworden, dass auf solchen nachrichtenlosen Konten Millionenvermögen jüdischer Opfer des Nationalsozialismus lagen.
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