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Mittwoch, 1. Juli 2015

Magnum hat sich 2010 dem SchVG 2009 unterstellt (opt-in) // nach SchVG 1899 gibt es keine Frist für Anfechtungen....wenn die Hinterlegungsvorschtiften des 1899er - Reichsbank bzw jetzt Bundesbank - nicht befolgt wurden kann die ganze Geschichte gekippt werden....

Punkt 2 der Tagesordnung
Beschlussfassung über die Optierung zur Anwendung des Schuldverschreibungsgesetzes
2009
Die Gläubigerversammlung beschloss mit 17.531 gültig abgegebenen Stimmen gegen 930 Nein-
Stimmen mit 16.601 Ja-Stimmen, also mit einer Mehrheit von ca. 94.6951%, somit mit der
erforderlichen qualifizierten Mehrheit von 75% der teilnehmenden Stimmrechte Folgendes:
„Die Gläubigerversammlung beschließt, von den Wahlmöglichkeiten des
Schuldverschreibungsgesetzes 2009 Gebrauch zu machen und gemäß § 24 Abs. 2 SchVG zur
Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 zu optieren.“
Punkt 2a der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Änderung der Genussscheinbedingungen betreffend die
Genussscheine 1999/2009, 2002/2009 und 2003/2009 ISIN DE 0006501554 (WKN
650155)

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